Die Ausschreitungen nach der Kundgebung Basel-nazifrei vom November 2018 hat auch für die Basler Justiz Folgen. (Archivbild)
Foto: GEORGIOS KEFALAS
Die Ausstandsgesuche stehen im Zusammenhang mit mutmasslichen Absprachen der Präsidien des Strafgerichts für die Prozesse gegen einzelne Teilnehmer der Demonstration vom November 2018. Verschiedene Medien berichteten darüber.
Das Bundesgericht hält in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil fest, das Appellationgericht habe den Betroffenen nicht alle entscheidwesentlichen Unterlagen zugestellt und damit deren rechtliches Gehör verletzt.
Darüber hinaus habe es willkürlich entschieden. Es habe den Sachverhalt nicht ausreichend abgeklärt. Der Fall geht zur neuen Beurteilung ans Appellationsgericht zurück. (Urteile 1B_254/2022 und weitere vom 14.12.2022)
(SDA)