Am Mittwoch sind vor dem Basler Strafgericht zwei beschuldigte Ärzte und eine Hebamme befragt worden. Grund ist ein Vorfall im Bethesda-Spital im Jahr 2014. Eine gebärende Mutter starb nach einem Uterusriss, ihr neugeborenes Kind erlitt schwere Gehirnschäden.
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Beschuldigten fahrlässige Tötung der Mutter und fahrlässige schwere Körperverletzung des Säuglings vor. Sie hätten ihre medizinischen Sorgfaltspflichten missachtet, schreibt sie in der Anklageschrift. Bei der Befragung ging der Gerichtspräsident den ganzen Ablauf des Geburtsvorgangs mit allen medizinischen Details durch.
Mutter ist verblutet
Bei einem Punkt widersprachen sich die beiden Ärzte, ein Gynäkologe und ein Anästhesist. Es ging um die Geschehnissen nach der Geburt, als die Mutter am Verbluten war. Der Anästhesist sagte, er habe seinen Kollegen über den kritischen Zustand informieren wollen. Die Situation im Gebärsaal sei derart angespannt gewesen, dass ein Gespräch kaum möglich gewesen sei. Der Geburtshelfer widersprach und sagte, der andere Arzt habe ihn nicht über die Kreislaufsituation informiert. Beide verwiesen zudem auf die Arbeitsteilung und ihre jeweiligen Aufgaben als Fachärzte.
In der Anklageschrift wird den Beschuldigten vorgeworfen, den Ernst der Lage zu spät erkannt zu haben. Sowohl die Hebamme wie auch der Gynäkologe sagten jedoch bei der Befragung, dass sie bei der gebärenden Mutter zunächst nichts Aussergewöhnliches festgestellt hatten. Später hätten sie bemerkt, dass trotz der Verabreichung des Wehenförderungsmittel Syntocinon, sich das Baby nicht weiterbewegte.
«Wir waren von diesem Schweregrad überrascht»
Der Gynäkologe entschied sich schliesslich für eine Zange, da ansonsten das Kind in Gefahr gelaufen wäre, ungenügend Sauerstoff zu erhalten. Als das Kind zur Welt kam, habe es nicht mehr geatmet und sei «scheintot» gewesen, wie der Gynäkologe sagte. «Wir waren von diesem Schweregrad überrascht», sagte der Gynäkologe. In der Anklageschrift wird den beiden Ärzten zudem vorgeworfen, das Kind zu spät reanimiert zu haben, was die beiden Beschuldigten bestritten. Bei der Reanimation seien keine Fehler gemacht worden, sagte der Anästhesist.
Angehörige der verstorbenen Frau wohnten in Begleitung eines Opferanwalts dem Auftakt der Verhandlung bei. Die drei Verteidiger der Beschuldigten äusserten zu Beginn einige Zweifel am Verfahren und übten Kritik am Vorgehen der Basler Staatsanwaltschaft. Das Gericht wies jedoch bis auf zwei Anträge zu den Zeugenbefragungen die Forderungen ab.
Die Verhandlung ist auf zwölf Tage angesetzt. Nächste Woche werden die Plädoyers beginnen. Die Urteilseröffnung erfolgt voraussichtlich am 24. November. Für alle drei Personen gilt die Unschuldsvermutung. (SDA)