Immer wieder fehlte Geld in der Kasse der Cafeteria des Baselbieter Polizeistützpunktes «Gutsmatte» in Liestal (BL). Deshalb installierte die Polizeileitung Kameras und hatte rasch Erfolg, wie die «Basler Zeitung» berichtet. 2011 wurde eine Beamtin in flagranti erwischt, wie sie die Kasse plünderte. Der Beamtin wurde gekündigt, ansonsten wollte die Polizeileitung den Vorfall aber unter Verschluss halten.
Denn in der Regel werden Diebstähle zur Anzeige gebracht, in diesem Fall sah die Baselbieter Polizei allerdings keinen Grund, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Ein klares Versäumnis, das wohl nie aufgeflogen wäre, hätte diesen März nicht ein mutmasslich gefälschter Polizeiausweis für Schlagzeilen gesorgt, infolge dessen ein anonymes Schreiben die Baselbieter Staatsanwaltschaft erreichte, die danach einerseits wegen Diebstahls und andererseits wegen Begünstigung durch die Kaderleute zu ermitteln begann.
Kürzlich musste die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, wie die «BAZ» heute berichtet. Nicht zuletzt wegen der polizeilichen «Vorarbeit».
Amateurhafte Kassenführung, illegale Überwachung
Die Staatsanwaltschaft konnte demnach laut Einstellungsverfügung nicht herausfinden, wie viel Geld gestohlen wurde, weil es sich um eine «amateurhafter Kassenführung» gehandelt haben soll, die eine Eröffnung eines Strafverfahrens «nicht rechtfertigt». Das blieb aber nicht das einzige Problem für die Staatsanwaltschaft: Die fehlbare Beamtin wurde schon bei ihrem ersten nachgewiesenen Diebstahl von ihren Vorgesetzten gestellt. Dabei stahl sie aber lediglich 30 Franken, was strafrechtlich «geringfügiger Diebstahl» ist. Dieser verjährt nach sieben Jahren und weil der Diebstahl bereits 2011 geschah, blieb der Staatsanwaltschaft zu wenig Zeit, um den Fall vor Gericht zu bringen. Im anonymen Schreiben war dagegen von mehreren Tausend Franken die Rede, die höchstwahrscheinlich eine deutlich längere Verjährungsfrist mit sich gebracht hätten.
Doch die Polizeileitung hat sich noch weitere Fehler geleistet: So soll die Installation der Überwachungskameras nicht mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen gewesen sein, berichtet die Zeitung. Das wäre allerdings nötig gewesen, um vor Gericht als Beweismittel Bestand zu haben. Die Polizei machte sich dabei sogar strafbar, beziehungsweise hätte die heimliche Überwachung vermutlich den Straftatbestand der verbotenen Aufnahme erfüllt, wenn das Delikt angezeigt worden wäre, sagt die Staatsanwaltschaft. Doch auch dieses Delikt verjährt nach sieben Jahren. «Die noch verbleibende Frist war so knapp, dass wir gar nicht mehr rechtzeitig hätten reagieren können», wird die Staatsanwaltschaft in der «BAZ» zitiert. So erfolgte auch eine Einstellung des Verfahrens unter diesem Aspekt.
Neue Jobs gefunden
Und was ist mit der Untersuchung wegen Begünstigung? «Da es sich bei allen, klarerweise vorliegenden Straftatbeständen um Antragsdelikte handelte und bei all diesen Delikten weder bei der Polizei noch bei der Staatsanwaltschaft innert Frist Strafanträge gestellt wurden, liegt ein Prozesshindernis vor, sodass keine Strafverfahren zu führen sind», wird die Staatsanwaltschaft weiter zitiert.
Zusammengefasst kann man sagen, dass die damalige Baselbieter Polizeileitung wohl nicht unglücklich darüber ist, dass die Staatsanwaltschaft erst derart spät von dem Diebstahl und ihrem Verhalten erfuhr.
Die fehlbare Beamtin fand laut «Basler Zeitung» übrigens einen neuen Job bei der Aargauer Polizei. Der damalige Kommandant der Baselbieter Polizei, Daniel Blumer, steht mittlerweile an der Spitze der Stadtpolizei Zürich. (vof)