Der Algerier Farid M.* (21) ist gerade mal ein Jahr in der Schweiz. Doch seine Strafakte ist schon so dick wie der Duden. Er ist vorbestraft, sitzt wegen Fluchtgefahr im Aargau in U-Haft (Verfahren wegen Körperverletzung und Konsum von Betäubungsmitteln) – und musste gestern vor den Richter.
Vor dem Strafgericht Basel wurde Farid M. wegen diverser Delikte der Prozess gemacht. Auszug aus der Anklage: gewerbsmässiger Diebstahl, mehrfacher Hausfriedensbruch, Verletzung von Einreisebestimmungen anderer Staaten und mehrfache Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes.
Wahllos zugegriffen: Mayo, Deo, Handys, Geldbörsen
Bereits einen Monat nach seiner Einreise in die Schweiz begeht der Algerier im September 2018 den ersten Diebstahl – in den folgenden fünf Monaten folgen sieben weitere. Seine Beute: Mayonnaise, Deo, Handys und Portemonnaies.
Auf seiner Diebestour schlich er sich auch in Häuser – um seinen «Lebensunterhalt zu bestreiten». wie M. sagt. Die Richterin dazu: «Sie respektieren das Eigentum von anderen nicht.» Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte nur in den Fällen geständig, die infolge von DNA und Videomaterial unumstösslich waren.
Strafe: 13 Monate Knast plus sechs Jahre Landesverweis. Weiter eine Geldstrafe (300 Franken) und eine Busse (800 Franken). PS: Das Asylgesuch des Algeriers wurde mittlerweile abgewiesen.
* Name geändert