12. November, 21.30 Uhr: In Frenkendorf BL wird an jenem Donnerstagabend eine Frau getötet. Passanten finden die Leiche der erstochenen Schweizerin (†64) in einem offenen Auto-Unterstand eines Mehrfamilienhauses. Noch in der gleichen Nacht verhaftet die Polizei einen Mann.
Heute teilt die Polizei Basel-Landschaft mit, dass sich der dringende Tatverdacht gegen den 61-jährigen Schweizer erhärtet hat. Beim mutmasslichen Täter handle es sich um einen im Jahre 2011 «bedingt entlassenen, einschlägig verurteilten Straftäter in der Zuständigkeit des Kantons Solothurn».
Konkret: Bereits 1994 hatte der Mann in Hägendorf SO ein zweifaches Tötungsdelikt begangen. Damals tötete er mit mehreren Schüssen aus einem Sturmgewehr eine 27-jährige Frau und deren 30-jährigen Bruder. Die Frau war die Ex-Freundin des Täters. Dieser wurde darauf zu einer lebenslänglichen Strafe verurteilt. 2011 war der Mann mit einer fünfjährigen Probezeit bedingt entlassen worden, wie das Amt für Justizvollzug des Kantons Solothurn mitteilt.
Auch beim aktuellen Fall im Baselbiet steht ein Beziehungsdelikt im Vordergrund. Das Opfer und der Verdächtige führten eine Beziehung, die allerdings offenbar von der 64-Jährigen beendet worden war.
Keine Anzeichen für neue Gewalttat
Seit seiner Entlassung sei der heute 61-Jährige unter Bewährungshilfe gestanden und habe regelmässig Gesprächstermine bei einem Psychotherapeuten besucht. Dabei habe er sich kooperativ gezeigt und alle Termine zuverlässig eingehalten. Es hätten keinerlei Anzeichen für eine erneute Gewalttat bestanden.
Zuvor hatte der Kanton Solothurn noch 2009 die bedingte Entlassung des Mannes nach den gesetzlich vorgesehen 15 Jahren in Haft verweigert. Bei dem Entscheid stützte sich das Departement des Innern auf ein psychiatrisches Gutachten und Empfehlungen der Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern.
Im gleichen Jahr hiess indes das solothurnische Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen diesen Entscheid aus formellen Gründen teilweise gut. Die Fachkommission beurteilte darauf den Mann neu, erachtete ihn aufgrund eines neuen Gutachtens als nicht mehr gemeingefährlich und sprach sich für eine Öffnung des Vollzugs aus. (lex/SDA)