Die Fraktionen SP, Mitte und GLP sprachen sich für die Überweisung des Verfahrenspostulats an die Geschäftsleitung des Landrats aus. Die FDP war dagegen. Bei der SVP und den Grünen/EVP fielen die Meinungen innerhalb der Fraktion unterschiedlich aus. Mit der Überweisung ist die Höhe der Entschädigung noch nicht definiert, da das Verfahrenspostulat nun ausgearbeitet werden muss.
Der Vorstoss geht auf den nicht mehr amtierenden Felix Keller (Mitte) zurück. Keller schlug vor, den Grundbetrag auf 5000 Franken und das Sitzungsgeld auf 60 Franken pro Stunde zu erhöhen. Als Grund nannte er den Anstieg der Teuerung. Zudem hätten in den letzten Jahren einige kommunale Parlamente die Behördenentschädigung angepasst. Die Geschäftsordnung des Landrats solle daher per 1. Juli 2024 angepasst werden.
Aktuell setzt sich die Entschädigung für Parlamentsmitglieder aus einem jährlichen Grundbetrag von 4400 Franken plus einem Sitzungsgeld von 50 Franken pro Stunde sowie einer Wegentschädigung von 70 Rappen pro Kilometer zusammen. Diese Beträge gelten seit 2007. Aufgrund der Sparmassnahmen wurden die Entschädigungen analog der Lohnkürzung beim Staatspersonal in den Jahren 2016 bis 2019 um 1 Prozent gekürzt.
Am Donnerstag stand nur noch die Abstimmung zur Überweisung des Vorstosses an. Bei der letzten Landratssitzung vom 31. August sorgte das Verfahrenspostulat für eine intensive Debatte. Balz Stückelberger (FDP) warf die Frage auf, was wohl die Wählerschaft denke, wenn das neu gewählte Parlament gleich an seiner ersten Sitzung die eigene Entschädigung heraufsetze. Dies komme für seine Fraktion angesichts einer nach wie vor hohen Schuldenlast des Kantons nicht in Frage.
Roman Brunner (SP) wies hingegen darauf hin, dass die Entschädigung nie annähernd den Aufwand der parlamentarischen Arbeit ausgleiche. Diese solle «kein Vorrecht einiger weniger Privilegierter sein», die einen entsprechenden finanziellen Rucksack mitbringen.
(SDA)