War es Rache?
Algerier (26) stach in Asylunterkunft zu – angeklagt

Ende Januar stach ein Algerier im Rahmen eines «Messerkampfes» mehrfach auf einen Mann ein. Nun wird er sich dafür vor Gericht verantworten müssen.
Publiziert: 19.09.2024 um 10:49 Uhr
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Aktualisiert: 19.09.2024 um 11:16 Uhr
Der Mann stach mit einem Messer zu. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Auf einen Blick

  • Algerier (26) angeklagt
  • «Messerkampf» in Asylunterkunft in Buus BL
  • Es gilt die Unschuldsvermutung
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Marian NadlerRedaktor News

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat die Strafuntersuchung gegen einen Mann (aktuelles Alter: 26 Jahre, Nationalität: Algerien) abgeschlossen. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse hat die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, gewerbsmässigen Diebstahls sowie wegen weiteren Delikten Anklage am Strafgericht Basel-Landschaft erhoben. Die beschuldigte Person befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft geht davon aus, dass der beschuldigte Mann am Abend des 23. Januar 2024 gegen 20.30 Uhr in die Asylunterkunft in Buus zurückkehrte, nachdem er aufgrund von verschiedenen Verletzungen – unter anderem eine Schnittwunde im Gesicht – im Spital behandelt worden war. Diese Verletzungen sollen ihm zuvor mutmasslich vom späteren Opfer und einer weiteren Person beigebracht worden sein. Die entsprechenden Tatvorwürfe werden in separaten Strafverfahren untersucht.

Wollte der Algerier töten?

Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft wirft dem Beschuldigten unter anderem vor, sich nach seiner Rückkehr in die Asylunterkunft am späteren Opfer für die ihm zuvor mutmasslich zugefügten Verletzungen gerächt zu haben, indem der Beschuldigte zunächst mit einem Holzpfahl auf das Opfer einschlug und dieses aufforderte, die Differenzen im Rahmen eines «Messerkampfs» zu klären. Im Verlauf dieses Messerkampfs stach der Beschuldigte mutmasslich mehrfach auf das Opfer ein und nahm es dabei zumindest billigend in Kauf, dem Opfer tödliche beziehungsweise lebensgefährliche Verletzungen zuzufügen.

Für die beschuldigte Person gilt die Unschuldsvermutung. Wann die Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft stattfinden wird, steht derzeit noch nicht fest. Das schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Medienmitteilung. 

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