Landratsmitglieder aus den Reihen der SP und Grünen machten sich im Parlament erfolglos für eine Rechtsgültigkeitserklärung stark. Sie wiesen darauf hin, dass diese Initiative nicht formuliert sei und somit Interpretationsspielraum bestehe. Zudem erinnerten sie an die TCS-Initiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes», die im Gegensatz dazu im August vom Landrat für teilgültig erklärt wurde und an die Urne kommt.
Die bürgerliche Seite argumentierte hingegen, dass bei der Initiative für autofreie Sonntage die Rechtslage klar sei. Sie beriefen sich auf das Gutachten des Rechtsdiensts des Regierungs- und Landrats vom August. Dieser kam zum Schluss, dass der Kanton gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht befugt sei, den motorisierten Verkehr auf seinem Hoheitsgebiet «per Rechtssatz» generell zu beschränken. Daher könne die Initiative nicht im bundesrechts- beziehungsweise verfassungskonform ausgelegt werden.
Die Initiative «Autofreie Sonntage» wurde im März von einer politisch unabhängigen Gruppe aus Liestal eingereicht. Sie verlangte, dass die Baselbieter Regierung an vier Sonntagen im Jahr die Strassen von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr für Autos, Lastwagen und Motorräder sperrt.