Auf einen Blick
- Fahrer nach Hustenanfall bewusstlos, verursacht schweren Unfall
- Gericht spricht Unfallverursacher frei, Unfall war unvermeidbar
- Crash ereignete sich um 6.35 Uhr, 300 Meter vor Restaurant
Im Januar 2021 kam es zu einer Frontalkollision zwischen zwei Autofahrern. Laut Aussage des Unfallverursachers (45) war er nach einem Hustenanfall kurz bewusstlos geworden und auf die Gegenfahrbahn geraten. Dort prallte er frontal in ein entgegenkommendes Fahrzeug. Der andere Fahrer wurde dabei schwer verletzt und ist bis heute teilweise arbeitsunfähig, wie die «bz Basel» berichtet.
Der folgenschwere Crash ereignete sich um 6.35 Uhr morgens auf der Strecke von Hölstein nach Bubendorf BL, rund 300 Meter vor dem Restaurant Talhaus.
Die Staatsanwaltschaft wollte gegen den Unfallverursacher zuerst einen Strafbefehl ausstellen. Nachdem sich der 45-Jährige wehrte und eine Anklage vom Gerichtspräsidenten abgelehnt wurde, erstellte das Institut für Rechtsmedizin ein Gutachten.
«Schyssdräck, Sekundeschloof»
Am Mittwoch sprach das Baselbieter Strafgericht den Unfallverursacher nun von allen Vorwürfen frei. Der Mann soll direkt nach dem Unfall gesagt haben: «Schyssdräck, Sekundeschloof». Die Aussage untermauert die These, dass er kurzzeitig das Bewusstsein verloren hatte und deshalb von der Fahrbahn abkam. Er könne sich nicht mehr an viel erinnern. Er habe ein Lied im Radio mitgesungen und dann plötzlich stark gehustet.
Erst nach dem Unfall kam er dann wieder zu sich. Laut dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin kann es durch heftiges Husten zu einem kräftigen Druck im Brustkorb kommen und damit zu einem starken Blutdruckabfall. Dies kann zu Ohnmacht führen, so der Gutachter Holger Wittig vom Basler Institut für Rechtsmedizin am Mittwoch vor Gericht.
Beim Prozess erklärte der Unfallfahrer, dass er so gut wie jeden Morgen huste und er deswegen schon weniger rauche.
Unfall war laut Gericht unvermeidbar
Staatsanwältin Sandra Altheer forderte einen Schuldspruch – konkret eine Geldstrafe wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Fahrens in fahrunfähigem Zustand. Sie argumentierte, dass es keine Belege für die Ohnmacht gäbe und der 45-Jährige die Möglichkeit gehabt hätte, das Auto innerhalb weniger Sekunden zu bremsen.
Richter Christoph Spindler äusserte Kritik an der Staatsanwaltschaft: «Die Staatsanwaltschaft muss die Sorgfaltspflichtverletzungen nachweisen, nicht einfach nur behaupten», so der Richter. Erst nachdem der Gerichtspräsident eine Anklage abwehrte, wurden die medizinischen Unterlagen vom Kardiologen angefordert. Weiter sagte Spindler, dass der Unfall tragisch sei, doch «er war weder vorhersehbar noch vermeidbar für den Angeklagten.»