Das ist der Fall
Bamir T.* (60) muss sich wegen Mordes an seiner Schwiegertochter Adelina T.* (†24) verantworten. Laut Anklageschrift soll der Kosovare die junge Frau in seiner Wohnung in Pratteln BL mit zahlreichen Messerstichen getötet haben.
Hintergrund waren offenbar familiäre Spannungen. Adelina T. war mit dem Sohn von Bamir T. verheiratet und hatte ein Kind mit ihm. Die Ehe war von Konflikten geprägt, wobei die Schwiegereltern stark Einfluss nahmen. Am 20. Juni eskalierte die Situation, als Adelina T. ihren Schwiegervater um Hilfe bat. Der Angeklagte soll sie beschuldigt haben, seine «Familie durcheinanderzubringen».
Er schickte seinen Enkel aus der Wohnung und griff dann zur Waffe. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit «besonderer Skrupellosigkeit» gehandelt zu haben. Der Prozess ist auf drei Tage angesetzt. Das Urteil wird am Montag erwartet. Es gilt die Unschuldsvermutung.
* Namen geändert
«Dem Enkel die Mutter genommen»
Als es um die Tat geht, hebt der Richter hervor: «Sie haben Ihrem Enkel die Mutter genommen!»
Die Urteilsverkündigung wird geschlossen.
Verteidiger Valentin Landmann meldet noch im Saal Berufung an.
«Wir haben es hier mit einer Hinrichtung zu tun»
Auch die Art der Tat sei besonders grausam: Bamir T. habe Adelina T. unnötiges physisches und psychisches Leiden zugefügt – in einer besonderen Grausamkeit.
Er habe kraftvoll Stich-und Schnittverletzungen ausgeführt. So etwa, als er ihr die gesamte Klinge eines Steak-Messers in den Kopf schlug, obwohl Adelina T. schon hilflos am Boden lag. «In einem Moment, als das Opfer keinen Kreislauf mehr hatte und schon dem Tod geweiht war.»
Der Richter hebt hervor: «Wir haben es hier mit einer Hinrichtung zu tun. Er wollte sicher gehen, dass das Opfer auf keinen Fall überlebt.»
Für das Gericht sei klar: «Wir haben es hier mit Mord zu tun!» Die Qualifikation hierzu liege sowohl in den Beweggründen sowie in der Ausführung der Tat vor. Das Gericht sehe hier gar eine Einsatzstrafe von 20 Jahren.
Eigentlich spreche nichts zu seinem Gunsten, so der Richter weiter. Bamir T. zeige keine Reue, er habe sich nicht gestellt und habe keine sofortige Hilfe zugelassen. Strafvermindert sei nur die lange Bearbeitungsdauer, weil es wohl zwei längere Zeiträume gab, in denen die Strafverfolgungsbehörden den Fall liegen liessen. Deshalb sprach das Gericht eine Verurteilung von 19 statt 20 Jahren Freiheitsstrafe aus.
«Er handelte ohne das geringste Erbarmen!»
Der Richter erklärt das Handeln von Bamir T. als «besonders verwerflich».
Er sagt: «Das Opfer war Bamir T. und seine Familie lästig.» Weiter: «Wir haben hier eine krasse Missachtung eines Lebens!»
Der Richter: «Das Opfer hatte einen langen Todeskampf von zehn Minuten, verbunden mit grossen Schmerzen, weshalb es auch geschrien hat.»
Wieder zählt der Richter die zahlreichen Verletzungen auf. Er sagt: «Das Opfer hat quasi um das Leben gebettelt! Doch er hat dieses Betteln missachtet. Stattdessen machte er ihr weitere Vorwürfe.»
Der Richter weiter: «Auch auf ihr Flehen, ihren Sohn nur noch einmal sehen zu dürfen, ging er nicht ein. Er sagte: Nein, keine Chance mehr!»
Der Richter hält fest: «Er handelte ohne das geringste Erbarmen!»
Adelina T. lag hilflos am Boden, er machte weiter
Weiter erklärt der Richter: «Sie haben danach wieder zu einem Messer gegriffen. Welches es war, ist unklar. Denn am Tatort lagen vier Messer.»
Als das Opfer schon hilfslos am Boden lag, fügte Bamir T. noch zwei weitere Verletzungen zu. Hier soll er ein zweites Messer – ein Steakmesser – verwendet haben. «Er fügte ihr eine acht Zentimeter tiefe Verletzung in den Schädel zu.»
«Die zahlreichen Verletzungen des Opfers sprechen gegen Ihre Aussagen», so der Richter.
Der Polizei und der Nothilfe sei das «extrem ruhige» Verhalten von Bamir T. aufgefallen.
Opfer rief immer wieder nach Schwiegermutter
Der Richter sagt zur Audio-Datei: «Das Opfer ist die ganze Zeit unterwürfig.»
Weiter erklärt er: «Das Opfer rief immer wieder den Namen der Schwiegermutter, immer wieder. Es bat sie, die Türe zu öffnen.»
Zahlreiche Abwehrverletzungen
Der Richter geht nun auf die Verletzungen des Opfers sein.
Das Opfer zeige zahlreiche Abwehrverletzungen, vorwiegend an den Händen.
Der Richter erklärt, dass Adelina T. durchgeschnittene Sehnen aufwies. Dadurch konnte sie irgendwann einmal nicht mehr selbst schützen, weil sie die Hand nicht formen (beugen) konnte.
Da es hier wohl Einblutungen im Gewebe gibt, ist für den Richter erstellt, dass diese Verletzungen relativ zu Beginn der Tat entstanden.
Die nächsten Verletzungen waren die Schnitte am Hals des Opfers. Der Richter erklärt: «Er gab vor Gericht an, dass sich das Opfer diese selbst zugeführt hat. Das ist aber gar nicht möglich.»
Auch widerspricht der Richter Bamir T. bei weiteren Verletzungen: «Bamir T. gab an, ihr nur in den Nacken gestochen haben, das Blut soll gespritzt haben. Das ist aber gar nicht möglich, weil dann gar kein Blut mehr hochgepumpt wurde.»
«Ich habe ihn nicht kaputt gemacht!»
Als die Türe zugefallen sei, habe das Opfer geschrien: «Nein, ich habe ihn (ihren Mann) nicht kaputt gemacht!»
Drei Sekunden später sei wieder sei eine Ohrfeige zu hören. Bamir T. habe geschrien: «Doch, du hast meinen Sohn kaputt gemacht!»
Dann habe sich der Schwiegervater von Adelina T. entfernt.
Drei Sekunden später schreit das Opfer: «Nein! Nicht mit dem Messer!»
Laut dem Richter ist das die Reaktion eines Menschen, der von jemanden mit einem Messer angegriffen wird.
Hier erklärt der Richter, dass die Aussagen von Bamir T. anders als das Verhalten von Adelina T. nicht mit der Audio-Datei und seinem gezeigten Verhalten während der Tat passe.
Opfer weinte, er rastete aus
Im Verlauf des Gesprächs sei Bamir T. dann aggressiv geworden, nicht das Opfer. Adelina T. habe gar angefangen zu weinen.
Die Ehefrau von Bamir T. habe ihn gar angefleht: «Bamir T., bitte. Bitte.»
In der Audio-Datei ist dann etwas zu hören, was wie eine Ohrfeige tönt, so der Richter. Das Opfer habe einmal geschrien und dann geweint.
Dann sei Bamir T. wütender geworden und habe eben seine Ehefrau angeschrien, sie soll mit dem Enkel endlich verschwinden. Seine Ehefrau habe versucht, ihn zu besänftigen und seine Aufmerksamkeit darauf zu lenken, dass seine Mutter zu Besuch sei.
Dann sei in der Audio-Datei zu hören, wie er seine Frau, seinen Enkel und seine Mutter rausschmeisst. Danach sei zu hören, wie die Türe ins Schloss fällt. Bamir T. schloss die Türe daraufhin zu, so der Richter.
Opfer wollte seine Hilfe
Als es am Vorabend Streit zwischen dem Witwer und der Toten gab, gab Adelina T. gegenüber ihrer Nachbarin an, dass sie am nächsten Tag das Gespräch mit ihrem Schwiegervater suchen werde. Dies, weil sie ihm enorm vertraue.
Das sei auch der Grund, weshalb das Opfer Bamir T. am Folgetag gegen Mittag aufsuchte.
Dort konfrontierte Adelina T. ihn damit, dass ihr Ehemann sie nie geliebt habe. Die Audio-Datei zeige: Beide waren sehr ruhig. Das Opfer liess sich nicht abwimmeln.
Bamir T. habe dann gesagt: «Du hast die Familie durcheinandergebracht!» Das Opfer habe erwidert: «Ihr seid diejenigen, die alles von Anfang an durcheinandergebracht habt.» Bamir T. habe daraufhin erwidert: «Du sollst nicht lügen!» Hier habe seine Verdrängungsstrategie nicht mehr funktioniert.
Adelina T. habe jedoch erklärt: «Die Täuschungen haben euch hierher gebracht.»
Er habe dann gemeint: «Die Täuschungen haben dich hierher gebracht.» Als sie ihn dann verantwortlich gemacht habe, sei die Stimmung gekippt.
Bamir T. wollte Adelina aus der Wohnung schmeissen. Doch sie ging nicht.
Also schmiss Bamir T. seine Ehefrau und den Enkel aus der Wohnung raus.
Spezielle Google-Suchen
Dann geht der Richter auf die Google-Suche von Bamir T. ein. Dieser soll sich darüber informiert haben, was gemäss kosovarischem Recht mit einem Kind bei einer Scheidung geschieht.
Seine Suche wurde mit der Zeit gar spezieller: Bamir T. suchte etwa nach Antworten, was mit einem Kind passiert, wenn die Mutter stirbt.
Hierzu wird klar: Die Familie wollte den Enkel auf keinen Fall Adelina T. überlassen.
Der Richter: «Bamir T. hat sich mit Vorläufer-Phantasien beschäftigt. Eine Tötung der Schwiegertochter wurde schon zuvor erwogen.»
Auch soll sich Bamir T. Bilder von Frauen angeschaut haben, die mit einem Messer angegriffen wurden.
Adelina T. (†24) hat mit dem Handy ihren eigenen, brutalen Tod aufgezeichnet. Während ihr Schwiegervater Bamir T.* (60) immer wieder auf ihr Gesicht und ihren Hals einsticht, schreit sie minutenlang um Hilfe. Er ist dagegen die meiste Zeit still. Sie bettelt ihn an – blutüberströmt am Boden liegend: «Lass mich noch einmal meinen Sohn sehen!» Minutenlang hört man ein Klopfen. Und man hört, wie der mutmassliche Mörder der sterbenden Frau eiskalt antwortet: «Nein, du hast meine Familie kaputtgemacht.»
Die dramatischen Aufnahmen waren am Mittwoch das Hauptbeweismittel vor dem Strafgericht in Muttenz BL. Auf der Anklagebank: der Kosovare Bamir T. Dass er seine ebenfalls aus dem Kosovo stammende Schwiegertochter im Juni 2020 getötet hat, gibt er zu. Nur: Ein Mord, wie die Staatsanwaltschaft die Bluttat taxiert, sei das nicht gewesen. Sondern Notwehr.
Stiche auf Gesicht und Hals
Unbestritten ist, dass Adelina T. mit ihrem damals dreijährigen Sohn zur Wohnung von Bamir T. in Pratteln BL ging. Dort kam es zum Streit, weil Adelina T. ihren Ehemann wegen häuslicher Gewalt anzeigen und sich von ihm trennen wollte. Auch dem Schwiegervater machte sie Vorwürfe. Der Streit eskalierte. Schwiegervater Bamir T. sperrte sein Enkelkind und andere anwesende Familienmitglieder aus der Wohnung. Und stach mehrfach auf das Gesicht und den Hals seines Opfers ein.
Laut Bamir T., der beim Vorfall ebenfalls einige leichtere Verletzungen davontrug, griff seine Schwiegertochter zuerst nach dem Messer und ging auf ihn los. «Ich habe mich nur verteidigt. Dann wurde alles schwarz.» Auf die Fragen der fünf Richter antwortet Bamir T. meist nur knapp, weicht aus.
Bamir T. deutet an, dass Adelina T. sich im Kampf ums Messer selbst verletzt habe. Der Hauptrichter erwidert: «Die Wunden am Hinterkopf hat sie sich sicher nicht selbst zugefügt. Sie wurde richtig von hinten aufgeschlitzt.» Eine Richterin fragt ihn: «Es liegt eine blutüberströmte Frau in Ihrer Wohnung. Wieso haben Sie keinen Rettungswagen gerufen?» Der Angeklagte antwortet: «Ich habe es versucht.»
Getrennte Angehörige
Die Stimmung im Gericht ist angespannt. Die Angehörigen von Täter und Opfer werden voneinander getrennt, sitzen in unterschiedlichen Räumen und werden gestaffelt auf die Toilette gebracht.
Laut dem Gutachter hat Bamir T. keine psychische Störung. Aber: «Er ignoriert unangenehmen Fakten. Und als er von seiner Schwiegertochter konfrontiert wurde, schlug das in Aggressivität um.» Gemäss dem Gutachten hat Bamir T. deswegen ein langfristig hohes Risiko für Gewaltdelikte.
Dem widerspricht der Verteidiger in seinem Plädoyer. Der Angeklagte habe keine gewalttätige Vergangenheit und die Tat sei im Affekt geschehen. Auch die Tonaufnahme würde dafür sprechen. «Das Opfer wollte mit den Aufnahmen etwas beweisen und hat ihn bewusst provoziert. Aber erst als sie ihn als Lügner bezeichnet hat, ist er wütend geworden.» Die Forderung: eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und eine Haftstrafe von nicht mehr als neun Jahren. Ohne Landesverweis.
17 Jahre Knast gefordert
Die Staatsanwältin fordert eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren wegen Mordes und einen Landesverweis von 15 Jahren. Denn die Anklage geht davon aus, dass Bamir T. die Tat geplant hat. Auch, weil er Monate vor der Tat googelte «Wenn die Mutter des Kindes stirbt, gehört das Kind dem Vater?». Zudem sei Bamir T. besonders skrupellos vorgegangen. Nach der Tat wusch sich der Angeklagte und wechselte die Kleidung, anstatt jemanden zu informieren. Und schimpfte weiter über das Opfer, das seine Familie zerstört habe. Auch das ist auf der Tonaufnahme zu hören.
Das Schlusswort von Bamir T. im Prozess lautete: «Ich hatte nie die Absicht, jemanden umzubringen. Es tut mir leid, dass sie gestorben ist und ich im Gefängnis sitze. Ich habe alles, was ich zu sagen habe, gesagt.» Das Urteil soll kommenden Montag verkündet werden.
* Name geändert
Der Prozess zum Nachlesen im Ticker:
Das ist der Fall
Bamir T.* (60) muss sich wegen Mordes an seiner Schwiegertochter Adelina T.* (†24) verantworten. Laut Anklageschrift soll der Kosovare die junge Frau in seiner Wohnung in Pratteln BL mit zahlreichen Messerstichen getötet haben.
Hintergrund waren offenbar familiäre Spannungen. Adelina T. war mit dem Sohn von Bamir T. verheiratet und hatte ein Kind mit ihm. Die Ehe war von Konflikten geprägt, wobei die Schwiegereltern stark Einfluss nahmen. Am 20. Juni eskalierte die Situation, als Adelina T. ihren Schwiegervater um Hilfe bat. Der Angeklagte soll sie beschuldigt haben, seine «Familie durcheinanderzubringen».
Er schickte seinen Enkel aus der Wohnung und griff dann zur Waffe. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit «besonderer Skrupellosigkeit» gehandelt zu haben. Der Prozess ist auf drei Tage angesetzt. Das Urteil wird am Montag erwartet. Es gilt die Unschuldsvermutung.
* Namen geändert
«Dem Enkel die Mutter genommen»
Als es um die Tat geht, hebt der Richter hervor: «Sie haben Ihrem Enkel die Mutter genommen!»
Die Urteilsverkündigung wird geschlossen.
Verteidiger Valentin Landmann meldet noch im Saal Berufung an.
«Wir haben es hier mit einer Hinrichtung zu tun»
Auch die Art der Tat sei besonders grausam: Bamir T. habe Adelina T. unnötiges physisches und psychisches Leiden zugefügt – in einer besonderen Grausamkeit.
Er habe kraftvoll Stich-und Schnittverletzungen ausgeführt. So etwa, als er ihr die gesamte Klinge eines Steak-Messers in den Kopf schlug, obwohl Adelina T. schon hilflos am Boden lag. «In einem Moment, als das Opfer keinen Kreislauf mehr hatte und schon dem Tod geweiht war.»
Der Richter hebt hervor: «Wir haben es hier mit einer Hinrichtung zu tun. Er wollte sicher gehen, dass das Opfer auf keinen Fall überlebt.»
Für das Gericht sei klar: «Wir haben es hier mit Mord zu tun!» Die Qualifikation hierzu liege sowohl in den Beweggründen sowie in der Ausführung der Tat vor. Das Gericht sehe hier gar eine Einsatzstrafe von 20 Jahren.
Eigentlich spreche nichts zu seinem Gunsten, so der Richter weiter. Bamir T. zeige keine Reue, er habe sich nicht gestellt und habe keine sofortige Hilfe zugelassen. Strafvermindert sei nur die lange Bearbeitungsdauer, weil es wohl zwei längere Zeiträume gab, in denen die Strafverfolgungsbehörden den Fall liegen liessen. Deshalb sprach das Gericht eine Verurteilung von 19 statt 20 Jahren Freiheitsstrafe aus.
«Er handelte ohne das geringste Erbarmen!»
Der Richter erklärt das Handeln von Bamir T. als «besonders verwerflich».
Er sagt: «Das Opfer war Bamir T. und seine Familie lästig.» Weiter: «Wir haben hier eine krasse Missachtung eines Lebens!»
Der Richter: «Das Opfer hatte einen langen Todeskampf von zehn Minuten, verbunden mit grossen Schmerzen, weshalb es auch geschrien hat.»
Wieder zählt der Richter die zahlreichen Verletzungen auf. Er sagt: «Das Opfer hat quasi um das Leben gebettelt! Doch er hat dieses Betteln missachtet. Stattdessen machte er ihr weitere Vorwürfe.»
Der Richter weiter: «Auch auf ihr Flehen, ihren Sohn nur noch einmal sehen zu dürfen, ging er nicht ein. Er sagte: Nein, keine Chance mehr!»
Der Richter hält fest: «Er handelte ohne das geringste Erbarmen!»
Adelina T. lag hilflos am Boden, er machte weiter
Weiter erklärt der Richter: «Sie haben danach wieder zu einem Messer gegriffen. Welches es war, ist unklar. Denn am Tatort lagen vier Messer.»
Als das Opfer schon hilfslos am Boden lag, fügte Bamir T. noch zwei weitere Verletzungen zu. Hier soll er ein zweites Messer – ein Steakmesser – verwendet haben. «Er fügte ihr eine acht Zentimeter tiefe Verletzung in den Schädel zu.»
«Die zahlreichen Verletzungen des Opfers sprechen gegen Ihre Aussagen», so der Richter.
Der Polizei und der Nothilfe sei das «extrem ruhige» Verhalten von Bamir T. aufgefallen.
Opfer rief immer wieder nach Schwiegermutter
Der Richter sagt zur Audio-Datei: «Das Opfer ist die ganze Zeit unterwürfig.»
Weiter erklärt er: «Das Opfer rief immer wieder den Namen der Schwiegermutter, immer wieder. Es bat sie, die Türe zu öffnen.»
Zahlreiche Abwehrverletzungen
Der Richter geht nun auf die Verletzungen des Opfers sein.
Das Opfer zeige zahlreiche Abwehrverletzungen, vorwiegend an den Händen.
Der Richter erklärt, dass Adelina T. durchgeschnittene Sehnen aufwies. Dadurch konnte sie irgendwann einmal nicht mehr selbst schützen, weil sie die Hand nicht formen (beugen) konnte.
Da es hier wohl Einblutungen im Gewebe gibt, ist für den Richter erstellt, dass diese Verletzungen relativ zu Beginn der Tat entstanden.
Die nächsten Verletzungen waren die Schnitte am Hals des Opfers. Der Richter erklärt: «Er gab vor Gericht an, dass sich das Opfer diese selbst zugeführt hat. Das ist aber gar nicht möglich.»
Auch widerspricht der Richter Bamir T. bei weiteren Verletzungen: «Bamir T. gab an, ihr nur in den Nacken gestochen haben, das Blut soll gespritzt haben. Das ist aber gar nicht möglich, weil dann gar kein Blut mehr hochgepumpt wurde.»
«Ich habe ihn nicht kaputt gemacht!»
Als die Türe zugefallen sei, habe das Opfer geschrien: «Nein, ich habe ihn (ihren Mann) nicht kaputt gemacht!»
Drei Sekunden später sei wieder sei eine Ohrfeige zu hören. Bamir T. habe geschrien: «Doch, du hast meinen Sohn kaputt gemacht!»
Dann habe sich der Schwiegervater von Adelina T. entfernt.
Drei Sekunden später schreit das Opfer: «Nein! Nicht mit dem Messer!»
Laut dem Richter ist das die Reaktion eines Menschen, der von jemanden mit einem Messer angegriffen wird.
Hier erklärt der Richter, dass die Aussagen von Bamir T. anders als das Verhalten von Adelina T. nicht mit der Audio-Datei und seinem gezeigten Verhalten während der Tat passe.
Opfer weinte, er rastete aus
Im Verlauf des Gesprächs sei Bamir T. dann aggressiv geworden, nicht das Opfer. Adelina T. habe gar angefangen zu weinen.
Die Ehefrau von Bamir T. habe ihn gar angefleht: «Bamir T., bitte. Bitte.»
In der Audio-Datei ist dann etwas zu hören, was wie eine Ohrfeige tönt, so der Richter. Das Opfer habe einmal geschrien und dann geweint.
Dann sei Bamir T. wütender geworden und habe eben seine Ehefrau angeschrien, sie soll mit dem Enkel endlich verschwinden. Seine Ehefrau habe versucht, ihn zu besänftigen und seine Aufmerksamkeit darauf zu lenken, dass seine Mutter zu Besuch sei.
Dann sei in der Audio-Datei zu hören, wie er seine Frau, seinen Enkel und seine Mutter rausschmeisst. Danach sei zu hören, wie die Türe ins Schloss fällt. Bamir T. schloss die Türe daraufhin zu, so der Richter.
Opfer wollte seine Hilfe
Als es am Vorabend Streit zwischen dem Witwer und der Toten gab, gab Adelina T. gegenüber ihrer Nachbarin an, dass sie am nächsten Tag das Gespräch mit ihrem Schwiegervater suchen werde. Dies, weil sie ihm enorm vertraue.
Das sei auch der Grund, weshalb das Opfer Bamir T. am Folgetag gegen Mittag aufsuchte.
Dort konfrontierte Adelina T. ihn damit, dass ihr Ehemann sie nie geliebt habe. Die Audio-Datei zeige: Beide waren sehr ruhig. Das Opfer liess sich nicht abwimmeln.
Bamir T. habe dann gesagt: «Du hast die Familie durcheinandergebracht!» Das Opfer habe erwidert: «Ihr seid diejenigen, die alles von Anfang an durcheinandergebracht habt.» Bamir T. habe daraufhin erwidert: «Du sollst nicht lügen!» Hier habe seine Verdrängungsstrategie nicht mehr funktioniert.
Adelina T. habe jedoch erklärt: «Die Täuschungen haben euch hierher gebracht.»
Er habe dann gemeint: «Die Täuschungen haben dich hierher gebracht.» Als sie ihn dann verantwortlich gemacht habe, sei die Stimmung gekippt.
Bamir T. wollte Adelina aus der Wohnung schmeissen. Doch sie ging nicht.
Also schmiss Bamir T. seine Ehefrau und den Enkel aus der Wohnung raus.
Spezielle Google-Suchen
Dann geht der Richter auf die Google-Suche von Bamir T. ein. Dieser soll sich darüber informiert haben, was gemäss kosovarischem Recht mit einem Kind bei einer Scheidung geschieht.
Seine Suche wurde mit der Zeit gar spezieller: Bamir T. suchte etwa nach Antworten, was mit einem Kind passiert, wenn die Mutter stirbt.
Hierzu wird klar: Die Familie wollte den Enkel auf keinen Fall Adelina T. überlassen.
Der Richter: «Bamir T. hat sich mit Vorläufer-Phantasien beschäftigt. Eine Tötung der Schwiegertochter wurde schon zuvor erwogen.»
Auch soll sich Bamir T. Bilder von Frauen angeschaut haben, die mit einem Messer angegriffen wurden.