Nach dem aktuellen Untersuchungsstand bestehen bei ihrem Mann Thomas L.* (41) «konkrete Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung», wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts in Lausanne hervorgeht. Dabei weist das Bundesgericht eine Beschwerde des Beschuldigten ab.
Dieser hatte beim Zwangsmassnahmengericht Basel-Landschaft ein Haftentlassungsgesuch gestellt. Nach einer negativen Antwort ging er weiter ans Kantonsgericht, das seine Beschwerde ablehnte, und schliesslich vor Bundesgericht.
Dieses stützte sich auf die bisherigen Untersuchungen und Einvernahmen. Vor der Staatsanwaltschaft räumte der Beschuldigte ein, seine Ehefrau und Mutter seiner zwei Kinder umgebracht zu haben – angeblich, weil sie ihn zuvor mit einem Messer angegriffen habe.
Zuvor hatte er noch behauptet, Ivana L. tot aufgefunden und «in Panik» in der Waschküche zerstückelt zu haben, wie es im Urteil des Bundesgerichts heisst. Das medizinisch-forensische Gutachten spreche jedoch gegen seine Darstellung einer Notwehr.
Körperteile wurden «püriert»
Die Gutachterinnen stellten fest, dass Ivana L. erwürgt wurde. Das Opfer war einst im Finale der Miss-Schweiz-Wahl. Die Leiche wurde gemäss Obduktionsbericht in der Waschküche mit Stichsäge, Messer, Gartenschere zerlegt. Anschliessend wurden mehrere Körperteile mit einem Stabmixer zerkleinert, «püriert» und in einer Chemikalie aufgelöst, wie es weiter heisst.
Nach den bisherigen Ermittlungen hat der mutmassliche Täter eine «auffällig hohe kriminelle Energie, Empathielosigkeit und Kaltblütigkeit nach der Tötung seiner Ehefrau» an den Tag gelegt und versucht, das Verbrechen zu vertuschen. Aktenkundig ist auch, dass er schon vor dem Tötungsdelikt seine Frau gewürgt hat, wie es im Urteil heisst.
«Wirkten wie eine perfekte Familie»
Wie ein Freund von Ivana L. Blick im Februar erzählte, habe nichts auf das Verbrechen hingedeutet. Er sagte: «Für mich wirkten sie wie die perfekte Familie.»
Ein anderes Bild zeichnet der Partner einer Freundin von Ivana L. «Seit Monaten kriselte es bei den beiden.» Anscheinend musste die Polizei vor der Horror-Tat wegen Handgreiflichkeiten ausrücken.
*Namen geändert
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