Die vollständige Entlastung einer namhaften Bevölkerungsgruppe von den Kosten des öffentlichen Verkehrs sei mit dem Artikel 81a Absatz 2 der Bundesverfassung unvereinbar, teilte die Baselbieter Regierung am Mittwoch mit. Das Gesetz sieht vor, dass die Kosten des ÖV zu «einem angemessenen Teil durch die von Nutzerinnen und Nutzern bezahlten Preise gedeckt» wird.
Die formulierte Gesetzesinitiative der Baselbieter Juso war im August 2021 mit 2000 Unterschriften eingereicht worden. Sie fordert, dass sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner des Baselbiets künftig den ÖV in der Region kostenlos nutzen können.
Gemäss Mitteilung folgt die Baselbieter Regierung der Argumentation des Kantons Freiburg oder der Städte Bern und Zürich. Sie hätten ähnliche Vorstösse mit derselben Begründung für ungültig erklärt. (SDA)