Der grösste zur Nachbesteuerung angemeldete Vermögensbestand betrug rund 4,9 Millionen Franken, wie die Baselbieter Finanz- und Kirchendirektion am Mittwoch mitteilte.
2023 wurden insgesamt 479 straflose Selbstanzeigen erledigt. Im Vorjahr waren es 516 Fälle gewesen. Aus den Fällen im vergangenen Jahr resultierten gemäss Mitteilung Nachsteuererträge in der Höhe von 4,2 Millionen Franken für den Kanton Basel-Landschaft und 0,9 Millionen Franken für den Bund.
Seit 2010 gilt in der Schweiz die sogenannte kleine Steueramnestie. Demnach kann jeder und jede Steuerpflichtige einmal im Leben eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung tätigen. Die steuerpflichtige Person muss dann zwar Nachsteuern und Verzugszinsen bezahlen, jedoch keine Bussen. Die Zahl der straflosen Selbstanzeigen ist im Kanton Baselland weiterhin rückläufig. (SDA)