Baselbiet
Landrat lehnt Verkaufsverbot von Einweg-E-Zigaretten ab

Im Kanton Basel-Landschaft sollen elektronische Einwegzigaretten weiterhin verkauft werden. Der Landrat hat am Donnerstag eine Motion der EVP für ein Verkaufsverbot mit 36 zu 35 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Publiziert: 30.01.2025 um 15:43 Uhr
Die EVP forderte mit einer Motion ein Verkaufsverbot für Einweg-E-Zigaretten. (Archivbild)
Foto: ANDY RAIN
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Während SP und Grüne-EVP die Motion unterstützten, sprachen sich FDP und SVP dagegen aus. GLP und Mitte waren gespalten, weswegen das Resultat knapp ausfiel.

Die Motionärin Andrea Heger (EVP) begründete die Verbotsforderung sowohl aus gesundheitlicher wie auch ökologischer Sicht. Damit würde der Jugendschutz gestärkt und junge Menschen vor einer Abhängigkeit mithilfe dieses «Köders» mit den süssen Aromen bewahrt. Sie wies darauf hin, dass die Einweg-E-Zigaretten eine Kunststoff- und Metallhülle sowie eine Lithiumbatterie enthalten, oft aber trotzdem im Müll oder gar in der Natur landen.

Die Grünen unterstützten die Motion nicht aus gesundheitspolitischen, sondern aus Umweltbedenken. Simon Tschendlik sprach etwa von einem «puren Ressourcenverschleiss». Auch Yves Krebs (GLP) sprach von einem «Wahnsinn», ein elektronisches Produkt für einmaligen Konsum produzieren.

Anders sah das sein Fraktionskollege Tim Hagmann, der bei diesem Thema für Eigenverantwortung plädierte. Nicole Roth (SVP) warnte vor einer «Verbotskultur» und fand eine kantonale Lösung wenig sinnvoll. Auch Balz Stückelberger (FDP) sagte, das Baselbiet solle nicht in «vorauseilendem Gehorsam» etwas verbieten, bevor der Bund reguliert.

Baselland entschied somit anders als zwei andere Nordwestschweizer Kantone. Letztes Jahr stimmten bereits die Kantonsparlamente von Basel-Stadt und Jura für ein generelles Verbot von Einweg-E-Zigaretten. 

Auch auf Bundesebene wird derweil über ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten diskutiert: Der Nationalrat hatte im Juni 2024 eine entsprechende Motion angenommen. Ob ein nationales Verbot tatsächlich umgesetzt wird, ist derzeit ungewiss. Als Nächstes muss der Ständerat über ein Verbot entscheiden.

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