Bankgeheimnis
Wirtschaftskommission für automatischen Informationsaustausch

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK) ist damit einverstanden, dass das Bankgeheimnis für ausländische Kunden aufgehoben wird. Sie hat sich für die Vorlagen zum automatischen Informationsaustausch (AIA) ausgesprochen.
Publiziert: 18.08.2015 um 18:52 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 23:06 Uhr

Die Mehrheit der Kommission erachtet es als zentral für den Finanzplatz Schweiz, den international anerkannten AIA-Standard rasch einzuführen. Damit könne die Steuerkonformität gewährleistet und der Marktzugang sichergestellt werden, argumentieren die Befürworterinnen und Befürworter.

Bereits an ihrer letzten Sitzung hatte die WAK Anträge abgelehnt, auf die Vorlage nicht einzutreten oder diese an den Bundesrat zurückzuweisen. Nun hat sie über die Details entschieden. Sie folgte dabei mehrheitlich dem Bundesrat.

Den Bundesbeschluss zum Übereinkommen über die Amtshilfe in Steuersachen und die Änderungen des Steueramtshilfegesetzes nahm die Kommission mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen an, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Dem Bundesbeschluss über die Genehmigung der multilateralen Vereinbarung über den AIA stimmte sie mit 17 zu 7 Stimmen zu, der Vorlage zum AIA Gesetz mit 18 zu 7 Stimmen.

Mit dem AIA müssten Banken Finanzdaten von Kunden, die in einem anderen Staat steuerpflichtig sind, den Schweizer Steuerbehörden melden. Diese würden die Informationen periodisch an die ausländischen Behörden weiterleiten.

Neben dem AIA ist der spontane Informationsaustausch vorgesehen. Heute liefert die Schweiz anderen Staaten Informationen über Steuersünder ausschliesslich auf deren Ersuchen hin. Geht es nach dem Bundesrat, werden die Steuerbehörden künftig von sich aus aktiv, wenn sie auf etwas stossen, das einen anderen Staat interessieren dürfte.

Mit 18 zu 7 Stimmen lehnte es die Kommission ab, die Bestimmungen über den spontanen Informationsaustausch zu streichen. Mit 12 zu 7 Stimmen sprach sie sich dagegen aus, spontane Informationsübermittlung nur dann vorzusehen, wenn ein begründeter Verdacht auf schwere Steuerhinterziehung oder Steuerbetrug vorliegt.

Nein sagte die WAK ferner zu einem Antrag, wonach die Informationen einer ausländischen Behörde nicht durch die Steuerverwaltung, sondern durch eine unabhängige Stelle geprüft werden sollten. Abgelehnt hat sie auch die Forderung, die Aktivierungen von einzelnen AIA-Abkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Sorgen bereitet der Kommission jedoch der Datenschutz im Ausland. Sie will den Bundesrat beauftragen, die in den möglichen Partnerstaaten geltenden Datenschutzbestimmungen sowie die Regularisierungsmöglichkeiten sorgfältig zu prüfen.

Weiter möchte die Kommission nicht im Gesetz verankern, dass bei der Information an eine ausländische Behörde die AHV-Nummer als Steuer-Identifikationsnummer verwendet wird. Sie hält fest, dass es aus Sicht des Datenschutzes gefährlich sein könne einen Identifikator zu verwenden, welcher Zugang zu einer Vielzahl persönlicher Daten ermögliche.

Schliesslich möchte die Kommission die Interessen von Personen, deren Daten ins Ausland weitergeleitet werden, besser schützen. Die Betroffenen sollen die Möglichkeit haben, den Entscheid vor einer richterlichen Behörde anzufechten, wenn in ihrem Land Nachteile drohen, die ihnen wegen fehlender rechtsstaatlicher Garantien nicht zuzumuten sind.

Über die Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch kann nun der Nationalrat befinden.

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