Mit der Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» und dem Gegenvorschlag soll das Bankgeheimnis im Inland in der Verfassung verankert werden. Damit wollen die Befürworter sicherstellen, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird.
Der Nationalrat unterstützt die Initiative und den Gegenvorschlag, der Ständerat lehnt beides ab. Beide Kammern halten nach zwei Beratungsrunden an diesen Positionen fest. Einen Ausweg schlägt die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates nun mit einer Motion vor, die den Verzicht auf die Revision des Steuerstrafrechts fordert.
Die Pläne des Bundesrates für eine Revision des Steuerstrafrechts waren in der Vernehmlassung auf viel Widerstand gestossen. Sie seien Anstoss gewesen für die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre», sagte Pirmin Bischof (CVP/SO) namens der Wirtschaftskommission (WAK) im Ständerat.
«Die Kommissionsmotion ist ein Versuch, einen Weg aufzuzeigen», doppelte Konrad Graber (CVP/LU) nach. Entscheide sich die WAK des Nationalrates für eine gleiche Motion, könnte die Vorlage in der Wintersession bereinigt werden.
Christian Levrat (SP/FR) dagegen hätte an der Revision des Steuerstrafrechts festhalten wollen. Die Initianten hätten es selbst in der Hand, ihre nicht durchdachte Initiative zurückzuziehen. Ein politisches Geschenk an sie brauche es nicht.
Eine mögliche Lösung wäre die Motion der WAK auch für die bürgerliche Minderheit im Ständerat, die am Gegenvorschlag hätte festhalten wollen, wie Sprecherin Karin Keller-Sutter (FDP/SG) sagte.
Weil am Dienstag offen war, wie das Verfahren endet, wollte die Minderheit aber vorderhand an ihrer Position festhalten. Ihr Antrag, auf den Gegenvorschlag einzutreten, wurde mit 29 zu 16 Stimmen abgelehnt - der Ständerat bleibt damit bei seinem Nein. Stillschweigend bekräftigte er zudem sein Nein zur Initiative.
Ein Ausweg könnte die Motion auch in den Augen von Finanzminister Ueli Maurer sein. Er sei gerne bereit, sie zu prüfen, sagte Maurer im Rat, und er könne sich vorstellen, dass der Bundesrat darauf einsteige. Die Revision des Steuerstrafrechts habe der Bundesrat bis zur Abstimmung über die Bankgeheimnis-Initiative sistiert.
Einen Beschluss fassen zur Motion seiner Wirtschaftskommission konnte der Ständerat am Dienstag noch nicht, weil der Bundesrat dazu noch nicht Stellung genommen hat. Der Gegenvorschlag ist nach dem zweiten Nein des Ständerates nicht vom Tisch.
Weil der Gegenvorschlag aus dem Antragsrecht heraus eingebracht worden sei, könne jeder Rat drei Mal und danach auch die Einigungskonferenz darüber befinden, erklärte Bischof.
Die Initiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» und der Gegenvorschlag haben zwar das gleiche Ziel, unterscheiden sich aber in den Details. Während der Gegenvorschlag den Status Quo, wie er heute im Gesetz geregelt ist, in die Verfassung schreiben will, enthält die Initiative weitergehende Bestimmungen.
Im Gegenvorschlag ist die gesetzliche Meldepflicht der Banken im Zusammenhang mit Geldwäscherei, mit Terrorismusfinanzierung und mit dem grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausch in Steuersachen ausdrücklich vorbehalten. Nach einer Empfehlung des Bundesrates nahm die Wirtschaftskommission (WAK) auch Terrorismusfinanzierung in die Liste der Ausnahmen auf.
Dafür ist die Liste der Delikte, bei denen das Bankgeheimnis aufgehoben wird, nicht abschliessend formuliert. Somit kann das Parlament die Liste bei Bedarf auf Gesetzesstufe ergänzen. Und der Gegenvorschlag bezieht sich nur auf die direkten Steuern, die Initiative umfasst auch die indirekten Steuern.
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