Der Ständerat trat am Mittwoch mit 28 zu 15 Stimmen auf eine entsprechende Änderung des Geldwäschereigesetzes nicht ein. Gleiches hatte im Herbst bereits der Nationalrat getan. Damit ist die Vorlage vom Tisch. Namentlich die SP-Vertreter der kleinen Kammer hätten sich ein Eintreten gewünscht.
In den Augen der knappen Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) ist die Bestimmung ein «Swissfinish», der der Finanzbranche Standort- und Wettbewerbsnachteile brächte. «Die Schweiz ist heute in Bezug auf die Geldwäschwerei-Gesetzgebung vorbildlich», konstatierte Pirmin Bischof (CVP/SO). Kein internationaler Standard schreibe die zusätzlichen Normierungen vor.
Eine Minderheit hätte eintreten wollen. Neben den Abkommen zum Informationsaustausch müsse eine letzte Lücke geschlossen werden, sagte Sprecher Stefan Engler (CVP/GR). Es sei nicht verständlich, dass die Finanzbranche derart Widerstand leiste gegen das Ansinnen, den Finanzplatz integer zu halten.
Der Bundesrat hatte mit der Gesetzesänderung dafür sorgen wollen, dass Banken keine unversteuerten Gelder von Kunden im Ausland entgegennehmen. Gemeint sind Bankkunden aus Staaten, mit denen die Schweiz nicht automatisch Informationen austauscht.
Der Bundesrat hatte die zusätzlichen Sorgfaltspflichten schon Ende 2012 angekündigt. Die Diskussion legte er dann aber auf Eis, bis Abkommen über den Automatischen Informationsaustausch (AIA) mit den wichtigsten Partnerstaaten existierten. Inzwischen ist es soweit.
Im Frühjahr wurde das entsprechende Abkommen mit der EU unterzeichnet. Das Parlament hat dem AIA im Grundsatz zugestimmt; ab 2018 sollen Daten ausgetauscht werden können. Und das im Herbst 2013 von den Räten genehmigte FATCA-Abkommen mit den USA enthält faktisch einen automatischen Informationsaustausch.