Letzte Woche wurde Seelsorger Martin A.* (52) aus Visp VS wegen qualifizierter Veruntreuung und Urkundenfälschung verurteilt. Er hatte seinen geistig behinderten Mündel Olivier F.* (33) um exakt 252'341.05 Franken erleichtert.
Eine Tat, die dessen Stiefvater Balz Störi (63) aus Schwyz nicht überraschte. Zusammen mit der 2013 verstorbenen Mutter von F. ging er schon vor Jahren juristisch gegen den Vormund vor.
«Wir nahmen uns einen Anwalt, um Olivier in unserer Nähe am Obersee unterzubringen. Auch verlangten wir einen umgehenden Bericht über die Vermögensverwaltung von Martin A.», sagt Störi. «Doch die Vormundschaftsbehörde ging nicht darauf ein», so der selbständige Unternehmer. Noch schlimmer: «Als meine Partnerin bei der nächsten Vormundschaftssitzung das Thema ansprach, wurde sie arrogant abgewiesen.»
Bei einer weiteren Sitzung sorgte der betrügerische Vormund Martin A. persönlich dafür, dass das Thema nicht auf die Agenda kam. «Er sagte gleich am Anfang, dass jetzt sein Zug fahre und er umgehend wegmüsse», so Störi. Und weiter: «Niemand hinderte ihn daran. Die Sitzung wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.» Trotz renommiertem Anwaltsbüro erreichen die Mutter und ihr Partner keine Klärung der Vermögensverhältnisse von Martin A.
Die Mutter resigniert schliesslich. Sie konzentriert sich bis zu ihrem Tod nur noch darauf, ihren behinderten Sohn irgendwie aus dem Wallis nach Schwyz zu bekommen. Auch da sperrte sich der Vormund. Warum, ist heute klar: Seine wichtigste Geldquelle wäre mit der Abreise von Olivier F. versiegt. Er hätte von heute auf morgen keinen Zugriff mehr auf das gut gefüllte Konto des Behinderten gehabt.
Das eigentliche Drama begann am 4. Mai 2008. Otto F.* († 54), der leibliche Vater von Olivier, stirbt. Weil er das Sorgerecht für seinen behinderten Sohn hatte, wurde die Vormundschaft neu geregelt. Die Mutter stellte wenige Tage nach dem Tod das Gesuch, welches BLICK vorliegt. Doch das interkommunale Vormundschaftsamt will Martin A. als Vormund. Auf das Schreiben der Mutter geht es nicht ein. Stiefvater Balz Störi erinnert sich: «Als meine Partnerin protestierte, hiess es nur lapidar, dass ein Profi die Aufgabe übernehmen soll!»
Auch als die Mutter 2010 am Obersee im Kanton Schwyz eine grössere Wohnung bezieht und in der Nähe extra einen Heimplatz organisiert, blockt das Amt. «Die Behörden lehnten wiederholt ab, weil sich Martin A. querstellte. Sie hatten nur fadenscheinige Begründungen. Wir konnten einfach nie nachvollziehen, warum das Vormundschaftsamt Brig-Glis-Naters unseren Olivier nicht ziehen liess», sagt Störi.
Der Seelsorger konnte sich derweil weiter am Konto von Olivier F. bedienen. Erst Ende 2013 flog sein Treiben auf.
Nach der Gesetzesrevision ist mittlerweile die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde für den Fall zuständig. Sie nimmt keine Stellung, weil es sich um ein laufendes Verfahren handle, heisst es auf Anfrage von BLICK.
* Namen der Redaktion bekannt
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