Bombardier habe die notwendigen Nachweise für einen sicheren Betrieb der von den SBB bestellten Doppelstocktriebzüge Twindexx erbracht, teilte das BAV am Donnerstag mit. Es liege nun an den SBB, den Zeitplan für die Inbetriebnahme festzulegen und betriebliche Zuverlässigkeit und Komfortfragen zu beurteilen.
Gegen die erste, auf ein Jahr befristete Betriebsbewilligung hatte die Behindertendachorganisation Inclusion Handicap Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben. Unbegleitet reisende Menschen mit Behinderungen würden in den neuen Doppelstockzügen auf zu viele Hindernisse treffen.
Hauptstreitpunkt ist die zu grosse Fussbodenneigung in den Eingangsbereichen. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts steht noch aus. In vier von fünfzehn Punkten haben sich die SBB und Inclusion Handicap Anfang November aussergerichtlich geeinigt. Über die elf restlichen Begehren muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Einer allfälligen neuen Beschwerde gegen die erneute Betriebsbewilligung hat das BAV gemäss Mitteilung vorsorglich die aufschiebende Wirkung entzogen. So soll bei der Inverkehrssetzung der neuen Züge keine Verzögerungen entstehen.
Bereits im März hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die SBB bis zum Fahrplanwechsel 2018 so viele der neuen Doppelstockzüge einsetzen kann wie sie will. Die SBB hatten argumentiert, dass sie auf mindestens 25 Fahrzeuge angewiesen seien, um den Betrieb bis zum Fahrplanwechsel stufenweise hochfahren zu können.