In Zukunft soll der nationale Entführungsalarm auch ausgelöst werde können, wenn ein Erwachsener entführt wird. Das beschloss heute die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) in Genf.
Die freiwilligen Partner des Alarms müssten der Zusatzkonvention noch zustimmen, sagte KKJPD-Generalsekretär Roger Schneeberger. Zu den Partnern der Konvention gehören unter anderem die SRG, SBB, Flughafengesellschaften, Mobilfunkanbieter und die Nachrichtenagentur SDA.
Bisher ist der 2010 eingerichtete Entführungsalarm Fällen von Kindsentführungen vorbehalten. Zum Einsatz kam er indes bisher noch nie. Künftig soll der Alarm auch ausgelöst werden, wenn Erwachsene Opfer von einer Entführung werden. Auch diese Alarmierung wird laut Schneeberger restriktiv gehandhabt werden.
Er gehe davon aus, dass sich die Partner mit der Ausdehnung einverstanden erklären würden, sagte Schneeberger. Die Neuerung könne somit wohl in zwei bis drei Monaten in Kraft treten. (SDA)