Von diesem Entscheid sind rund 800 Bürgerinnen und Bürger betroffen, wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Montag mitteilte. Der Bund biete damit eine rasche und pragmatische Lösung für betroffene Bürgerinnen und Bürger, die bei Reisen oder am Bank- und Postschalter auf Schwierigkeiten stossen.
Um "diesem Hemmnis Abhilfe zu schaffen" sei die seit 2010 geltende Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige geändert worden. Das neue Geburtsdatum werde bei der Verlängerung des Ausweises oder auf Wunsch eingetragen.
Oftmals muss das genaue Geburtsdatum zwingend angegeben werden, zum Beispiel, wenn man über das Internet ein Flugticket oder ein Hotelzimmer bucht, schreibt das EJPD. Bei Ausweisen von Schweizer Staatsangehörigen, deren genaues Geburtsdatum offiziell unbekannt ist oder nicht überprüft werden kann, sei bis anhin lediglich das Geburtsjahr eingetragen worden: Anstelle des Tages und des Monats der Geburt wurde die Zahl 0 eingetragen, also zum Beispiel Geburtsdatum 00.00.1968.
Dies brachte Betroffene manchmal in eine unangenehme Lage und stellte besonders bei Reisen ins Ausland oder beim Umgang mit Behörden ein Hindernis dar.
Der Bundesrat hatte in der Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO) angekündigt, die Rechtsgrundlagen bis Ende Jahr anzupassen.