Die geltende EJPD-Ausweisverordnung sieht vor, dass Ziffern durch Nullen ersetzt werden, wenn Tag oder Monat der Geburt nicht festzustellen sind. Neu will der Bundesrat Ausweise mit einem konkreten Geburtsdatum ausgeben, auch für Menschen, bei denen lediglich das Geburtsjahr im Zivilstandsregister eingetragen ist.
Die seit 2010 geltende EJPD-Ausweisverordnung, die Schweizer Staatsangehörige betrifft, soll entsprechend angepasst werden. Dies ist der schriftlichen Antwort in der Fragestunde des Nationalrates vom Montag zu entnehmen. Wer es wünsche, solle einen Ausweis mit einem konkreten Geburtsdatum ausgestellt bekommen.
Wer einen Ausweis mit Geburtsdatum 00.00.XXXX hat und zuvor einen konkreten Geburtstag im Ausweis gehabt hat, soll nun wieder einen solchen Ausweis erhalten können. Auch will der Bundesrat die Einbürgerungsbehörden sensibilisieren. Neu Eingebürgerte sollen wenn möglich Ausweise mit vollständig erstelltem Geburtsdatum erhalten.
Der Bundesrat hatte schon in der Antwort auf eine Interpellation von Kurt Fluri (FDP/SO) angekündigt, die Rechtsgrundlagen bis Ende Jahr anzupassen. Bei nicht nachweisbaren Geburtstag «00.00» in den Pass oder die ID einzutragen, entspreche dem Standard der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation für maschinenlesbare Reisedokumente.