Begonnen hat der Prozess vor dem Strafgericht Basel-Stadt am Mittwoch unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Vor dem Gerichtsgebäude bekundeten schon am frühen Morgen mehrere Dutzend teils vermummte Sympathisanten ihre Solidarität mit den Angeklagten, die bisher jegliche Aussagen verweigert haben.
Ein Teil der Demonstranten konnte den Prozess in einem zweiten Gerichtssaal beiwohnen, in den die Verhandlung per Videostream übertragen wurde. Auch die Medienvertreter verfolgten den Prozess vor dem Dreiergericht von dort aus.
Den Beschuldigten im Alter von heute 20 bis 30 Jahren werden neben qualifizierter Sachbeschädigung, Angriff und leichte Körperverletzung auch Gewalt und Drohung gegen Beamte und Landfriedensbruch vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem gemeinsamen Tatentschluss aus, was ihr heftige Kritik der Verteidigung eintrug. Es sei versucht worden, aus Individuen eine homogene, kollektive Täterschaft zu konstruieren.
Scharf kritisiert wurde auch die Anklageschrift, die sich wie ein «rechtsbürgerliches Manifest» lese. Die Staatsanwaltschaft habe die Beschuldigten mit Ausdrücken wie «Saubannerzug» oder «Krawallmob» diffamiert und damit den Nährboden für Vorverurteilungen gebildet. Aus Sicht mancher Verteidiger ist ein fairer Prozess so nicht mehr möglich, weshalb das Verfahren einzustellen sei.
Der Gerichtspräsident versicherte dagegen, dass sich das Gericht von Vorverurteilungen nicht beeinflussen lasse. Auf die Kritik, dass für einen seriösen Prozess mit den geplanten fünf Tagen zu wenig Zeit zur Verfügung stehe, ging der Präsident zumindest teilweise ein. Die für Dienstagnachmittag vorgesehene Urteilseröffnung wird auf einen noch nicht bestimmten Zeitpunkt verschoben.
Der erste Prozessmorgen wurde vollständig durch Vorfragen und Beweisanträge in Anspruch genommen. Verschiedene Verteidiger verlangten, dass Protokolle aus den Ersteinvernahmen aus den Akten entfernt und vernichtet werden, weil sie nicht verwertbar seien. Die Beschuldigten seien zu spät mit einer Verteidigung versehen worden. Verlangt wurden unter anderem auch Konfrontationseinvernahmen mit Polizeibeamten.
Zu den Ausschreitungen ist es am 24. Juni 2016 praktisch aus dem Nichts gekommen. Gemäss Anklageschrift rotteten sich an jenem Freitag gegen 22 Uhr rund 50 von der Basler Staatsanwaltschaft der linksextremen Szene zugeordnete Personen zu einer unbewilligten Kundgebung gegen «Rassismus, Repression, Vertreibung und Gentrifizierung» zusammen.
Entlang ihrer Demonstrationsroute am Rand des Stadtzentrums hinterliessen die vermummten Krawallanten eine Spur der Verwüstung. Zahlreiche Scheiben wurden eingeschlagen und Fassaden verschmiert. Auch mehrere Polizeifahrzeuge wurden zum Teil stark beschädigt.
Polizeikräfte, die sich den Demonstranten in den Weg stellten, wurden teils mit Steinen und Flaschen so heftig angegriffen, dass sie sich in Sicherheit bringen mussten. Nach rund einer halben Stunden war der Spuk vorbei.
Bei den Ausschreitungen entstand gemäss Anklageschrift Sachschaden in der Höhe von mehr als 200'000 Franken. Verletzt wurden zudem zwei Polizisten und eine Demonstrantin, welche die Notfallstation aber nach kurzer Zeit wieder verlassen konnten.
Einzelne Beschuldigte, die seit Mittwoch in Basel vor Gericht stehen, müssen sich zusätzlich wegen ähnlich gelagerter Delikte in anderen Städten verantworten. So ist ein 29-jähriger Holländer auch in Zusammenhang mit den Ausschreitungen vom 12. Dezember 2014 in Zürich angeklagt, bei denen Sachschaden in Millionenhöhe entstand.
Vom Basler Gericht beurteilt werden auch Straftaten, die drei weiteren Beschuldigten vorgeworfen werden. Es geht dabei in Zusammenhang mit einer Hausbesetzung in Luzern im April 2014 um Hausfriedensbruch sowie um eine versuchte Gefangenenbefreiung im Juli 2016 - ebenfalls in Luzern.