Dem serbischen Auslieferungsersuchen liege eine Liste der Staatsanwaltschaft bei mit mutmasslichen Kriegsverbrechen, die Oric zur Last gelegt werden, teilte die serbische Nachrichtenagentur Tanjug unter Berufung auf das Justizministerium mit.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) in Bern bestätigte am Montag den Eingang eines serbischen Auslieferungsersuchens. Nun werde die Staatsanwaltschaft des Kantons Genf Oric anhören; gestützt darauf und auf eine allfällige Stellungnahme von dessen Anwalt werde das BJ schliesslich über die Auslieferung Orics entscheiden, sagte Sprecher Folco Galli der Nachrichtenagentur sda.
Laut der bosnischen Nachrichtenagentur Fena hat sich unterdessen auch die Staatsanwaltschaft in Sarajevo in einem Schreiben an die Schweizer Behörden gewandt - und gegen eine Auslieferung Orics an Serbien ausgesprochen. Ein bosnisches Auslieferungsersuchen sei bislang nicht in Bern eingetroffen, hiess es am Montagabend aus dem Bundesamt für Justiz.
Eine Auslieferung an Serbien würde ein seit 2009 vom bosnischen Kriegsverbrechertribunal geführtes Verfahren gegen Oric gefährden, hiess es in Sarajevo. Worum es darin geht, blieb allerdings unklar.
Die bosnische Staatsanwaltschaft sei zur Zusammenarbeit mit der serbischen Staatsanwaltschaft zwecks Prozessführung in Sarajevo bereit. Eventuelle, von der serbischen Justiz gesammelte neue Beweisunterlagen würden dabei miteinbezogen, teilte der Mediendienst der bosnischen Staatsanwaltschaft mit.
Entsprechend einem zwischen Serbien und Bosnien unterzeichneten Protokoll sollen Gerichtsverfahren zum Bosnien-Krieg (1991-95) offenbar in dem Staat durchgeführt werden, in welchem ein Kriegsverbrechen begangen wurde. Im Falle von Oric wäre dies Bosnien. Auch BJ-Sprecher Galli weist auf die Bedeutung der Geografie hin - den Ort, wo das Verbrechen begangen wurde.
Oric hatte bereits am 11. Juni angekündigt, dass er sich einer möglichen Auslieferung an Serbien widersetze. In einer Mitteilung des muslimischen Bürgermeisters von Srebrenica, Camil Durakovic, der Oric in der Schweiz im Gefängnis besuchte, wird der Ex-Kommandant zitiert, dass er sich niemals lebend nach Serbien begeben werde.
Oric war am 10. Juni an der Schweizer Grenze aufgrund eines Haftbefehls angehalten worden, den Serbien im vergangenen Jahr ausgegeben hatte. Nach einer Intervention durch Bosnien hatte Interpol den Fahndungsaufruf allerdings wieder gelöscht.
Der 48-jährige Oric wird verdächtigt, im Juli 1992 zusammen mit vier weiteren Personen Kriegsverbrechen in der Ortschaft Zalazje im Osten Bosniens, unweit von Sarajevo, begangen zu haben. Dabei wurden neun Menschen getötet.
Der frühere Kommandant in Srebrenica war 2006 vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag wegen Kriegsverbrechen zunächst zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil er in zwei Fällen Morde und Misshandlungen nicht verhindert habe. Im Berufungsverfahren wurde er aber 2008 von den Vorwürfen freigesprochen.
Das Bundesamt für Justiz muss nun prüfen, ob sich die Vorwürfe Serbiens von der Anklage des Haager Tribunals unterscheiden. Nach internationalem Recht darf Oric nicht ein zweites Mal wegen der bereits verhandelten Vorwürfe vor Gericht gestellt werden.