Eine anonyme Gruppe, bestehend laut eigenen Angaben aus Schweizer Polizistinnen und Polizisten aus der ganzen Schweiz, hat sich vor einigen Monaten zusammengetan, um gegen die Corona-Massnahmen des Bundes zu protestieren. Auf der Website «Wir für euch» schreiben sie, dass sie sich in ihren Grundrechten eingeschränkt fühlen und sie sich «dem demokratischen Rechtsstaat verpflichtet haben.»
Wie viele Menschen hinter der anonymen Vereinigung stecken, ist nicht bekannt. Der Verband Schweizerischer Polizeibeamter hat sich von den «Drohungen der Befehlsverweigerung» distanziert. Es sei nicht ganz klar, ob die Gruppe tatsächlich von Polizisten gegründet worden sei. Wenn überhaupt, repräsentiere die Gruppe nur eine Minderheit der rund 26'500 Mitglieder, teilt der Verband mit.
Jetzt ergeben Recherchen der «Republik», dass die Kantonspolizei Zürich zwei Polizisten freigestellt hat, die der «Wir für euch»-Gruppe angehören. Sie hätten öffentlich zu Strafanzeigen gegen Polizistinnen und Polizisten aufgerufen, schreibt die Kantonspolizei auf Anfrage des Portals.
Skeptiker-Polizist taucht nach Telefonat unter
Die «Republik» hat die Website der «die für Euch»-Gruppierung analysiert und ist dabei auf Metadaten zweier Autoren der Seite gestossen. Die Zeitung hat einen der beiden kontaktiert und mit seiner Tätigkeit bei «Wir für Euch» konfrontiert. Auf die Frage, wie viele sie seien, sagte der Polizist: «Ich kann Ihnen nur sagen: deutlich mehr als zwei.»
Der Polizist sagte einem Treffen mit der «Republik» zuerst zu, tauchte dann aber nicht auf und war nicht mehr erreichbar. Kurze Zeit später verschwanden auch die Metadaten von der Website. Die Luzerner Hackerin Tillie Kottmann, die sich offenbar ebenfalls für die Gruppe interessierte, hatte einen Teil der Daten aber noch auf Twitter veröffentlicht. Ob sie mit der «Republik» zusammenarbeitete, ist nicht klar. Die «Republik» wendete sich schliesslich an die Zürcher Kantonspolizei und erfährt von der Freistellung der zwei Polizisten.
Polizisten müssen mit «personalrechtlichen Konsequenzen» rechnen
Sie hätten «gegen die Werte der Kantonspolizei und das Gelübde, das jede Polizistin und jeder Polizist vor dem Eintritt ins Korps leistet, verstossen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit und Redlichkeit der Kantonspolizei untergraben», schreibt die Kantonspolizei.
Der Verband Schweizerischer Polizeibeamter hat bereits im August klargemacht, dass Polizisten sich strafbar machen würden, wenn sie sich weigerten, geltendes Recht durchzusetzen. In einem solchen Fall müssten sie mit «personalrechtlichen Konsequenzen» rechnen. (gin)
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