Auf dem Hof von Peter M. in Oftringen AG wurden Dutzende toter Tiere gefunden
«Das interessiert mich nicht»

Letzten Dienstag wurden auf einem Hof in Oftringen AG Dutzende Tiere gefunden – tot und teils verwest. Der Tierhalter Peter M. (57) hat nun ein Strafverfahren am Hals und ist wieder daheim. Gegenüber BLICK gibt er sich uneinsichtig.
Publiziert: 09.02.2020 um 23:01 Uhr
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Aktualisiert: 06.05.2021 um 08:33 Uhr
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Dutzende Schafe, Ziegen und vor allem Hühner wurden am Dienstag auf dem Hof von Peter M. (57) vorgefunden – tot und teils bereits verwest.
Foto: Ralph Donghi
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Ralph DonghiReporter News

Schreckliche Zustände auf einem Hof in Oftringen AG. Dort hat ein Mann etliche Tiere ihrem Schicksal überlassen. Dutzende Schafe, Ziegen und vor allem Hühner wurden in der letzten Woche von der Polizei vorgefunden – tot und verwest. Einzelne Schafe sollen zuvor aus Hunger gar die eigene Wolle gefressen haben.

Der Tierhalter, der schon mal gegen das Tierschutzgesetz vorstossen hatte, kam nach dem grausigen Fund in Haft und später wieder frei. Es läuft ein Verfahren wegen mehrfacher Tierquälerei gegen ihn. Zudem hat der Veterinärdienst ein Tierhalteverbot verfügt.

Haus und Hof wie eine Festung gesichert

BLICK wollte vor Ort mit Peter M.* (57) sprechen. Besucher werden mit einem «Warnung vor dem Hunde»-Schild begrüsst. Sein Haus ist eingezäunt. Das Tor zur Türklingel ist mit einem Schloss gesichert. Nach einem erfolglosen Anruf öffnet sich dann doch die Haustüre. Peter M. steht in schwarzen Kleidern und dickem Schnauz im Türrahmen. Was sagt er zu den vielen toten Tieren? «Das interessiert mich nicht», so die lapidare Antwort.

Anwohner berichten, dass Peter M. als Adoptivkind gross wurde. Er habe bereits seinen Vater und letzten November seine Mutter verloren. Sie hatte der Hofbesitzer bei der Polizei auch als Motiv für seine Tiervergehen angegeben: Er sei wegen ihrer langjährigen und intensiven Pflege sowie ihrem Tod mit der Tierhaltung überfordert gewesen.

Gericht sieht keinen Grund für U-Haft

Nur: Warum hat Peter M., bei dem bei früheren Kontrollen keine schwerwiegenden Verstösse festgestellt wurden, nicht Hilfe geholt, als Tiere verendeten? Dazu möchte er nichts sagen – und schliesst die Tür. Eine ältere Passantin spricht aus, was viele denken: «Nach dem was er angerichtet hat, hätte er ein paar Wochen in U-Haft gehört!»

Das Zwangsmassnahmengericht sah es anders – und sprach sich wie folgt gegen eine U-Haft aus: Das vorliegend betroffene Rechtsgut «Tierleben» sei betreffend Wiederholungsgefahr nicht so hochwertig einzustufen wie ein Menschenleben, in welches ein Eingriff als schwer zu qualifizieren sei. Ausserdem seien auf seinem Hof keine Tiere mehr. Und er habe erklärt, künftig keine Nutztiere mehr halten zu wollen.

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