Asylunterkünfte
Zivilschutzanlagen sollen für Asylsuchende requiriert werden können

Der Bund und auch die Kantone sollen Zivilschutzanlagen von Gemeinden requirieren können, wenn sie Unterkünfte für Asylsuchende benötigen. Eine entsprechende neue Verordnung dazu ist beim Bund in Arbeit.
Publiziert: 10.01.2016 um 13:09 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 21:12 Uhr

Kurt Münger, Chef Kommunikation des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS), bestätigte eine entsprechende Meldung der «NZZ am Sonntag». Konkrete Pläne für Requirierungen gebe es derzeit nicht, stellte er klar. Es gehe darum, eine Grundlage zu schaffen für eine allfällige Notlage.

Die Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen zu Artikel 32 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG), wie Münger sagte. Der Bund und auch die Kantone sollen das Recht erhalten, Eigentümer von Zivilschutzanlagen zu verpflichten, die Anlagen als Asylunterkünfte zur Verfügung zu stellen.

Ziel der neuen Verordnung sei, Zivilschutzanlagen einfacher nutzen zu können, sagte Münger. Die Besitzer der Anlagen, in der Regel Gemeinden, sollen dafür entschädigt werden. Einzelheiten dazu konnte Münger nicht nennen. Er verwies auf die laufenden Arbeiten.

Bis zum vergangenen Freitag konnten sich die Kantone zum Verordnungsentwurf äussern. Das BABS wird die Ergebnisse nun auswerten. Danach entscheidet der Bundesrat über die Verordnung.

Von Januar bis November 2015 wurden in der Schweiz 34'653 Asylgesuche registriert. Das sind weit mehr als die zunächst für das ganze Jahr erwarteten rund 29'000 Gesuche. Allein im November waren 5691 neue Gesuche registriert worden. Zahlen für 2015 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) noch nicht veröffentlicht.

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