Verbindlich festgelegt sind 13 von 18 benötigten Standorten. Es handelt sich um jene, auf die sich Bund, Kantone und Gemeinden einvernehmlich geeinigt haben. Bei den anderen sei man auf gutem Weg, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga vor den Medien. Nur in zwei Fällen sei noch keine Einigung zustande gekommen.
Umstritten sind die Standorte für ein Zentrum in der Zentralschweiz und eines in der Westschweiz. In der Zentralschweiz schliesst der Bundesrat Glaubenberg im Kanton Obwalden als Standort aus. Die Anlage liegt mitten in einem Moorschutzgebiet von nationaler Bedeutung und wäre aus Sicht des Bundes nicht bewilligungsfähig.
Der Bund schlug ein Zentrum auf dem Areal Wintersried in Seewen bei Schwyz vor. Die Gemeinde wäre einverstanden, die Kantonsregierung stellt sich aber dagegen. Der Bund hält vorläufig an der Planung in Schwyz fest. Zur Diskussion steht aber auch ein Standort im Kanton Luzern. In engem Kontakt mit den Kantonen würden verschiedene Optionen geprüft, sagte Sommaruga.
In der Westschweiz ist der Standort Dailly VD vom Tisch, eine Gebirgsfestung der Armee. Die Anlage entspreche nicht den Kriterien, die Bund und Kantone vereinbart hätten, sagte Sommaruga. Sie wies auf hohe Investitions- und Betriebskosten sowie Sicherheitsprobleme wegen der abgelegenen Lage hin. Diese Woche sei die Anlage wegen des Schnees von der Aussenwelt abgeschnitten gewesen. Der Bundesrat habe entschieden, den Standort nicht weiter zu verfolgen.
In Frage kommen als Alternative zu Vallorbe VD die Standorte Turtmann VS und Martigny VS. Diskutiert werden auch Übergangslösungen. Noch offen ist ferner ein Standort in der Region Nordwestschweiz - im Kanton Basel-Landschaft oder Aargau. Im Kanton Bern haben sich Bund, Kanton und Stadt Bern darauf geeinigt, in der Stadt Bern nach einer Alternative zu einem Zentrum in Lyss zu suchen.
Definitiv beschlossen sind folgende Standorte: Grand-Saconnex GE (Neubau), Giffers FR (Umnutzung), Boudry NE (Umnutzung), Kappelen BE (Anpassung), Flumenthal SO (Neubau), Basel (Anpassung), Pasture TI (Neubau), Zürich (bestehende Anlage), Embrach ZH (Umnutzung), Rümlang ZH (Umnutzung), Kreuzlingen TG (bestehende Anlage), Altstätten SG (Neubau/Anpassung).
Hinzu kommt ein besonderes Zentrum für renitente Asylsuchende in Les Verrières NE. Der Standort für ein zweites solches Zentrum in der Deutschschweiz wird noch evaluiert. Fest steht dagegen Chiasso TI als Zentrum zur Bewältigung von Schwankungen.
Die Kantone und Gemeinden konnten im Frühjahr Stellung nehmen zum Entwurf des Sachplans. Gleichzeitig konnte auch die Bevölkerung mitwirken. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat über 700 Stellungnahmen erhalten und den Sachplan anschliessend überarbeitet.
Die Bundesasylzentren sind eine Voraussetzung für die Beschleunigung der Asylverfahren, die 2019 eingeführt werden sollen. Alle am Verfahren Beteiligten werden unter einem Dach arbeiten. Der Bund hat die Kompetenz, die Bauten mit einem Plangenehmigungsverfahren zu bewilligen. Insgesamt sollen die Bundesasylzentren 5000 Unterbringungsplätze bieten. Die Verteilung der Plätze erfolgt proportional zur Bevölkerung in den Regionen.