Der Krieg in Syrien beschäftigt auch die Schweizer Justiz. Wie die «NZZ am Sonntag» berichtet, hat die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren wegen Völkerrechtsverbrechen in Bürgerkriegsland eröffnet.
Das Verfahren sei im August 2016 gegen eine Person eröffnet worden, wird Linda Studer, Sprecherin der Bundesanwaltschaft, in der Zeitung zitiert. Weitere Angaben zur Identität der Person und der Verbrechen, die ihm vorgeworfen werden, gibt die Behörde keine bekannt.
Klar ist allerdings, dass es sich bei dem Verdächtigten um einen Asylbewerber handelt. Auslöser für die Ermittlungen war nämlich eine Meldung des Staatssekretariats für Migration, das verpflichtet ist, Hinweise auf Asylsuchende, die der Völkerrechtsverbrechen verdächtigt werden, den Strafverfolgungsbehörden zu melden. Allein im vergangenen Jahr seien knapp 400 Hinweise weitergegeben worden, die von Befragungen von Asylbewerbern stammen.
20 Anzeigen wegen Völkerrechtsverbrechen
Wegen Völkerrechtsverbrechen sind bei der Bundesanwaltschaft aktuell 20 Strafanzeigen hängig. Davon befinde sich die eine Hälfte in Vorabklärung, die andere Hälfte sei eröffnet worden, teilt die Behörde mit. Als Unterzeichnerin des Römer Statuts ist die Schweiz verpflichtet, gegen mutmassliche Völkerrechtsverbrecher zu ermitteln – auch wenn diese nicht aus der Schweiz stammen und die Tat im Ausland verübten.
Erst am Freitag wurde bekannt, dass die Neuenburger Polizei auf Anweisung des Bundesamtes für Justiz (BJ) eine Bosnierin festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt hat, die von ihrem Heimatstaat wegen Kriegsverbrechen gesucht wird. Die Frau, die damals Mitglied der bosnischen Armee war und heute in der Schweiz lebt, wird verdächtigt, 1992 in der Region Srebrenica einen zwölfjährigen Knaben getötet zu haben. (SDA/lha)
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