Die Asylreform will, dass die meisten Asylgesuche in einem beschleunigten Verfahren behandelt werden - einem Verfahren, das maximal 140 Tage dauert. Die heutigen Verfahren dauerten ein Drittel länger bis doppelt so lange, sagte der Solothurner Regierungsrat Gomm (SP) in der Samstagsrundschau von Radio SRF.
Schnellere Verfahren können abschreckend oder anziehend wirken - abhängig davon, ob die Gesuche schliesslich gutgeheissen werden oder nicht. Bei jenen Flüchtlingen, die davon ausgehen können, dass ihr Asylgesuch gutgeheissen wird, befürchten manche einen sogenannten Pull-Effekt - eine Sogwirkung. Umgekehrt werden aussichtslose Asylgesuche bei einem schnelleren Verfahren eher vermieden. Dies zeigte das Beispiel Kosovo.
«Es gibt nicht nur die Gesuche, die man schnell behandelt und dann abweist, sondern auch jene, die man schnell behandelt und dann gutheisst», sagte Gomm. Ob bei letzteren eine Sogwirkung einsetze, hänge aber auch davon ab, ob es in der Schweiz bereits eine Diaspora gebe.
Für Eritreer trifft beides zu: Sie können davon ausgehen, dass sie in der Schweiz bleiben können und es leben bereits relativ viele Landsleute in der Schweiz. «Da zeichnet sich ein Schwerpunkt ab», sagte Gomm. Insgesamt gehe man aber nicht davon aus, dass die schnelleren Verfahren mehr Leute anziehen würden.
Gomm äusserte sich zudem zu der hohen Quote an Sozialhilfebezügern unter den Asylsuchenden. Letzte Woche veröffentlichte Zahlen des Bundesamtes für Statistik hatten gezeigt, dass knapp 84 Prozent aller Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen in der Schweiz Sozialhilfe erhalten.
«Ich glaube nicht, dass wir etwas falsch gemacht haben», sagte Gomm. Bis vor einigen Jahren sei dies nämlich die Absicht der Politik gewesen: «Man wollte die Asylbewerber vom Arbeitsmarkt fernhalten», sagte Gomm. Erst in den Jahren 2006 und 2007 habe man angefangen, das zu korrigieren.
Auch heute noch dürfen Asylbewerber während der ersten drei bis maximal sechs Monate nach Einreichung des Gesuches nicht arbeiten. Aber auch danach sei es für sie schwierig in den Arbeitsmarkt zu kommen, sagte Gomm. Wenn ein Inländer sich für die Stelle bewerbe, dann bekomme sie der Asylbewerber nicht.
Ein weiteres Thema waren die vorläufig Aufgenommenen, die eigentlich in ihr Heimatland zurückkehren müssten, sobald sich die Sicherheitslage verbessert. Viele von ihnen bleiben jedoch sehr lange mit diesem Status in der Schweiz.
Das liege daran, dass sich die Lage in vielen Ländern tatsächlich nicht verändert habe, sagte Gomm: In Eritrea sei noch immer dasselbe Regime an der Macht, in Syrien sei die Lage schlimmer als je zuvor und auch in Afghanistan habe sich die Situation nicht verändert.
Zudem müsse man bei der Einschätzung vorsichtig sein, sagte Gomm und verwies auf den Tamilen, der 2013 zusammen mit seiner Familie ausgeschafft worden war. Die Schweizer Behörden waren der Ansicht, er sei in Sri Lanka nicht mehr gefährdet. Unmittelbar nach seiner Ankunft am Flughafen von Colombo wurde er jedoch verhaftet. Inzwischen ist er zurück in der Schweiz.
Gomm sagte aber auch, es gebe einen gewissen Anteil bei den vorläufig Aufgenommenen, der aufgearbeitet werden müsse - beispielsweise bei jenen aus dem Balkan. Allerdings wandte er ein: «Wenn jemand über sieben Jahre in der Schweiz lebt, halte ich es persönlich nicht für gerechtfertigt, ihn wieder zurückzuschicken.»