Asyl
SEM vergibt Mandate für Rechtsvertretung in den Bundesasylzentren

Der Bund hat bei der Umsetzung von beschleunigten Asylverfahren eine weitere Hürde genommen und die Mandate für die Beratung und Rechtsvertretung in den Bundeszentren vergeben. Keinen Zuschlag erhalten hat das gemeinsame Angebot von PwC und dem Roten Kreuz.
Publiziert: 17.10.2018 um 12:36 Uhr
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Aktualisiert: 17.10.2018 um 12:48 Uhr
Wer übernimmt die juristische Vertretung von Asylsuchenden in den Bundeszentren? Diese Frage hat der Bund nun beantwortet. (Themenbild)
Foto: KEYSTONE/TI-PRESS/SAMUEL GOLAY

Zum Zug kommen die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not (RBS), das Schweizerische Arbeiterhilfswerk (SAH), das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (Heks), Caritas Schweiz und SOS Ticino. Die mandatierten Organisationen erfüllten die qualitativen Anforderungen und hätten das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht, schrieb das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Mittwoch in einer Mitteilung.

Konkret geht es um die Umsetzung des revidierten Asylgesetzes per Anfang März 2019. Von diesem Zeitpunkt an werden Asylgesuche in einem beschleunigten Verfahren behandelt. Asylsuchende werden während des Aufenthalts in einem Bundesasylzentrum Zugang zur Beratung über das Asylverfahren haben und erhalten Informationen über ihre Rechte und Pflichten.

Caritas wird diese Aufgaben des Rechtsschutzes in der Asylregion Westschweiz übernehmen, die Bietergemeinschaft RBS/SAH in den Asylregionen Bern und Zürich, die Bietergemeinschaft Caritas/SOS Ticino in der Asylregion Tessin und Zentralschweiz und das Heks in den Asylregionen Ostschweiz und Nordwestschweiz.

Der Bund hatte diese Mandate am 18. Juli 2018 öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung sah vor, dass ein Anbieter den Zuschlag für maximal drei Asylregionen erhalten kann. Der Grundauftrag dauert bis Ende Februar 2021. Er kann durch das SEM optional jeweils um zwei Jahre bis 2023 respektive bis 2025 verlängert werden.

Gemäss Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen simap.ch war das Angebot von RBS und SAH in den Asylregionen Bern und Zürich mit 1717 Franken am günstigsten. Der Betrag bezeichnet die pauschale Entschädigung pro asylsuchende Person für die Erfüllung sämtlicher Aufgaben im Rahmen der Beratung und Rechtsvertretung.

Caritas verlangt für dieselben Leistungen in der Westschweiz eine Pauschale von 1922 Franken. Heks stellt in der Nordwest- und Ostschweiz jeweils einen Betrag von 1950 respektive 2030 Franken in Rechnung. Für eine Pauschale von 2218 Franken erledigen Caritas und SOS Ticino den Job im Tessin und in der Zentralschweiz.

Um das Mandat beworben hatten sich je nach Asylregionen zwischen zwei und vier Anbieter. Nicht berücksichtigt wurde das gemeinsame Angebot des Prüfungs- und Beratungsunternehmens PwC zusammen mit dem Schweizerischen Roten Kreuz.

Sie seien enttäuscht und würden den Entscheid des Bundes nun analysieren, sagte PwC-Sprecherin Eva Oberholzer auf Anfrage der Agentur Keystone-SDA. Laut dem SEM besteht jedoch keine Rekursmöglichkeit, gegen den Entscheid vorzugehen.

«Hocherfreut» über den Entscheid des Bundes ist dagegen die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH), wie sie in einer Mitteilung schrieb. Bewährte Organisationen seien für den Rechtsschutz im neuen Asylverfahren verantwortlich. «Das ist ein wichtiges Signal für die Qualität des Rechtsschutzes und eine Würdigung der bisherigen Arbeit.»

Die SFH hat sich selbst auf kein Mandat direkt beworben, da sie als nationaler Dachverband nicht operativ tätig ist. Sie ist aber als Subunternehmerin mit an Bord und leistet Grundlagenarbeit. Das erklärte Ziel: eine einheitliche Umsetzung bei hohen Qualitätsstandards, die zu schnellen und fairen Entscheiden führt.

Asylsuchende, für die das Verfahren nicht im Bundesasylzentrum abgeschlossen werden kann - nach Einschätzung des SEM ist das für rund 40 Prozent der Gesuche der Fall -, werden einem Kanton zugewiesen. Auch danach können Asylsuchende unentgeltlich Rechtsberatung beanspruchen, soweit es um das erstinstanzliche Verfahren geht.

Die Gesuche von verschiedenen Rechtsberatungsstellen werden laut dem SEM noch ausgewertet. Pro Kanton soll höchstens eine Rechtsberatungsstelle zugelassen werden. Die Höhe der Pauschalen, die der Bund für den kostenlosen Rechtsschutz in den Kantonen zahlen wird, ist nicht bekannt.

Nach der abgeschlossenen Ausschreibung für das Mandat zur Rechtsberatung diesen Sommer werden 2019 die Mandate für die Betreuungsdienstleistungen und die Sicherheitsdienstleistungen ausgeschrieben.

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