Die um einen Franken auf acht Franken gesenkte Tagespauschale muss für den Kauf von Lebensmitteln ausreichen. Hinzu kommen ein Franken pro Tag als Taschengeld sowie ein Kleidergeld von 20 Franken pro Monat. Nachdem das Kantonsparlament die Kürzung im November klar guthiess, hat der Regierungsrat das neue Regime auf Anfang 2018 in Kraft gesetzt.
Betroffen von der Kürzung sind Asylsuchende mit Ausweis N, also Personen mit einem Asylgesuch, sowie vorläufig Aufgenommene ohne Flüchtlingsstatus. Letztere sind Personen, deren Asylgesuch zwar abgelehnt wurde, die jedoch nicht in ihr Heimatland zurückgeschafft werden können.
Auch Kindern zwischen 6 und 16 Jahren wird das Verpflegungsgeld um einen Franken gekürzt - auf sieben Franken pro Tag. Für Kinder bis zum vollendeten sechsten Altersjahr bleibt es bei fünf Franken.
Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) von Regierungsrätin Franziska Roth (SVP) rechnet damit, dass 3300 Menschen den Gürtel noch enger schnallen müssen. Der Regierungsrat sei der Meinung, dass auch Asylsuchende ihren Beitrag zur Sanierung des Staatshaushalts leisten sollten, sagte Gesundheits- und Sozialdirektorin Roth im Parlament.
Es gebe auch in der Schweiz Familien oder Einzelpersonen, «die wirklich ganz knapp bei der Kasse sind». SP, EVP, Grüne und GLP hatten sich im Parlament ohne Aussicht auf Erfolg gegen die von der bürgerlichen Mehrheit unterstützten Kürzung gewehrt.
«Diese Sparmassnahme ist unseres Kantons nicht würdig und findet auf dem Buckel von Schutzbedürftigen statt», betonte GLP-Grossrätin Renata Siegrist. EVP-Grossrätin Therese Dietiker erinnerte ihre 139 Ratskolleginnen und -kollegen an diese Tatsache: «Wir bekommen 30 Franken Spesen für unser Mittagessen.»
Die acht Franken pro Tag müssten den Asylbewerbern aber nicht nur fürs Essen reichen, sondern für alles darum herum, was auch noch zu bezahlen sei, vor allem die Mobilität. Daher regte SVP-Grossrätin Tanja Primault die Asylbewerber an, zu Fuss zu gehen: «Wenn ich mich zwischen Essen und einem Kursbesuch entscheiden müsste, könnte ich ja die Strecke zu Fuss zurücklegen.»
Ähnlich wenig wie der Aargau bezahlt der Kanton Bern, wie eine Übersicht der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) zeigt. Bei der Unterbringung in Kollektivunterkünften beträgt der Tagesansatz 9.50 Franken, ansonsten 12.50 Franken.
Der Kanton Graubünden bezahlt 11.70 Franken, der Kanton Solothurn 13.50 Franken. Die Kantone Thurgau und Schwyz rechnen mit 14 Franken pro Tag ab. Der Kanton Luzern bezahlt 13.50 Franken, wenn der Asylbewerber extern wohnt. Wenn der Asylsuchende in einer Unterkunft lebt, gibt es 11 Franken.
Im Kanton Zürich erhalten die 5600 vorläufig Aufgenommenen keine Sozialhilfe mehr. Die Stimmberechtigten hiessen im September mit einem Ja-Stimmenanteil von 67 Prozent die entsprechende Änderung des Sozialhilfegesetzes gut. Der Kanton spart bis zu zehn Millionen Franken pro Jahr. Neu gelten die deutlich tieferen Ansätze der Asylfürsorge: rund zwölf Franken pro Tag.
Im Kanton Aargau würden die acht Franken Verpflegungspauschale und ein Franken Taschengeld «nicht zum Leben, geschweige denn zur Integration reichen», kritisiert der Verein Netzwerk Asyl Aargau. Der Verein spricht von einem «unmenschlichen Sparen auf Kosten der Schwächsten in unserer Gesellschaft».
Der fehlende Franken treffe Menschen, die sich bereits jetzt kaum über Wasser halten könnten. Eine Zugfahrt zum Deutschkurs, zur Wohnungs- oder Arbeitssuche, zur Kirche, zur Chorprobe oder zum Sport werde noch teurer. Mit dem Betrag müssten neben dem Essen auch Hygieneartikel, das Handy oder Geschenke bezahlt werden.