Arztzeugnis gefälscht
Schwyzer will Zivilschutz schwänzen – jetzt muss er blechen

Dieser Fälschungsversuch ging nach hinten los: Ein knapp 30-jähriger Schwyzer hatte keine Lust auf den Zivilschutz und bastelte sich ein falsches ärztliches Attest zusammen. Jetzt muss er tief ins Portemonnaie greifen.
Publiziert: 29.03.2023 um 10:56 Uhr
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Ein Mann aus dem Kanton Schwyz legte ein zusammengebasteltes Attest vor, weil er keine Lust auf den Zivilschutz hatte. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Mit einer kreativen Bastelaktion versuchte ein junger Mann, sich dem Zivilschutz zu entziehen. Er gab den Behörden an, durch einen Unfall momentan 100 Prozent arbeitsunfähig zu sein und legte ein gefälschtes Arztzeugnis vor. Doch die Lüge kam ans Licht.

Der Mann aus Arth SZ hätte vor knapp einem Jahr an einem Kurs des Zivilschutzes teilnehmen müssen, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Das ging dem Schwyzer wohl gehörig gegen den Strich. Er gab an, verunfallt zu sein und Spitaltermine wahrnehmen zu müssen. Deshalb könne er nicht am Kurs teilnehmen. Doch die Verantwortlichen liessen sich nicht so schnell abschütteln: Der Mann musste ein Arztzeugnis mit entsprechenden Belegen vorlegen. Dieses bastelte er sich selber zusammen.

Plumpe Fälschung

Der Schwindel flog schnell auf: Sowohl Datum und Jahreszahl als auch die enthaltenen Ausführungen waren gefälscht. Die Kopie der Unterschrift der angeblichen Ärztin wurde nach ein paar amtlichen Abklärungen festgestellt.

Die Schwyzer Staatsanwaltschaft stellte einen Strafbefehl wegen mehrfacher Urkundenfälschung und Widerhandlung gegen das Zivilschutzgesetz aus. Im Kanton Schwyz sei dies der erste bekannte Fall dieser Art, zitiert die «Luzerner Zeitung» Edgar Gwerder, den Vorsteher des kantonalen Amts für Militär, Feuer- und Zivilschutz. Laut den Behörden hätte der Mann besser ein Dispensationsgesuch gestellt. Meistens finde man dann für beide Seiten eine gute Lösung.

Stattdessen endet der Fall mit einer hohen Geldsumme: Der Schwänzer kassierte eine Busse von 1100 Franken und eine bedingte Geldstrafe von 4400 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 680 Franken berappen. (ene)

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