Ein Frauenarzt aus Waadt hatte 2017 bei einer jungen Frau einen komplizierten Kaiserschnitt operiert, ohne die Nachsorge mit der erforderlichen Gründlichkeit durchzuführen. Dafür wurde er zu einer bedingten Strafe verurteilt.
Das Polizeigericht des Bezirks La Côte in Nyon verurteilte den Arzt (53) zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 500 Franken. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre angesetzt. In der Gerichtsverhandlung hatte die Staatsanwaltschaft genau diese Strafe gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Die Mutter von drei Kindern war drei Wochen nach ihrer Entbindung durch Kaiserschnitt mit Komplikationen im Spital von Morges verstorben. Aufgrund dieser Komplikationen war sie vom Angeklagten notoperiert worden.
Bei der Urteilsverkündung wirkte der Arzt teilnahmslos. Der Gynäkologe mit einem Monatseinkommen von rund 54'000 Franken wurde auch dazu verurteilt, dem Witwer des Opfers, seinen drei Töchtern im Alter von 6, 10 und 13 Jahren, seinen Eltern und seinem Bruder insgesamt 230'000 Franken Genugtuung zu zahlen.
Arzt war bei der Nachsorge nicht wachsam genug
Nach Ansicht der Richter erforderte die Situation die Einholung eines urologischen Gutachtens, was nicht geschehen war. Die Entwicklung der Patientin nach der Operation sei zwar beruhigend gewesen, aber nach den Regeln der ärztlichen Kunst hätte man in Bezug auf ihren linken Harnleiter ein hohes Mass an Wachsamkeit beibehalten müssen.
Das Gericht war der Ansicht, dass der Gynäkologe «leichtfertig gehandelt und einen tadelnswerten Mangel an Anstrengung» gezeigt habe. Aufgrund der guten Entwicklung seiner Patientin hatte der Angeklagte ihr erlaubt, das Spital am übernächsten Tag nach ihrer schweren Geburt zu verlassen. In den folgenden Tagen entwickelte die Frau eine Niereninfektion, die tödlich verlief.
Eine zentrale Rolle bei dieser Infektion spielten die Nähte, die der Angeklagte gesetzt hatte und die zu einer Verengung des linken Harnleiters führten. Laut einem urologischen Gutachten hätte der Tod der Patientin mit einer Wahrscheinlichkeit von 95 Prozent verhindert werden können, wenn der Fall mit der gebotenen Vorsicht verfolgt worden wäre. (SDA)