Einen mutmasslichen Whistleblower nannte Blattmann in einer Rede vor über 150 Stabsoffizieren «Verräter» und «widerlicher Kerl», den SRF-«Rundschau»-Moderator benannte er «Sandro Kotz, äh Brotz» (BLICK berichtete). Blattmann entschuldigte sich beim SRF, das VBS distanzierte sich von der Wortwahl.
Doch nun hat das ganze doch noch ein Nachspiel – nicht für den CdA, sondern für diejenige Person, die seine Rede aufgenommen und verbreitet hat.
«Die Rede fand in einem geschlossenen Kreis statt, es galt das Recht am eigenen Bild und Ton», sagte Daniel Reist, Kommunikationschef Verteidigung im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), am Sonntag gegenüber der Schweizerischen Depeschenagentur.
Deshalb sei eine Aufnahme auf Tonträger ohne Einwilligung der Beteiligten strafbar. Reist bestätigte damit einen Bericht der Zeitungen «Zentralschweiz am Sonntag» und «Ostschweiz am Sonntag».
Dem Stabsoffizier droht eine Busse
Die Militärjustiz wird eingeschaltet, wenn Verdacht besteht, dass ein Angehöriger der Armee im Dienst eine Straftat begangen hat. Die Strafen, die dem fehlbaren Armeeangehörigen drohen, sind im Militärrecht geregelt: In leichten Fällen reichen die Sanktionen vom Verweis über Busse bis hin zu Arrest. In schweren Fällen droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen, was bei gut Verdienenden durchaus bis zu mehreren zehntausend Franken betragen kann.
Blattmann hatte sich gegenüber Brotz ziemlich rasch entschuldigt. «Ich entschuldige mich bei Herrn Sandro Brotz in aller Form für die unangebrachte, persönliche Verunglimpfung», schreibt Armee-Chef André Blattmann in einem Schreiben. Er bedaure es sehr, dass er vor dem militärischen Publikum die Aussagen «sehr drastisch» formuliert habe und die Öffentlichkeit «damit allenfalls vor den Kopf» gestossen habe.(SDA/stj)