Armee-Offizier vorläufig rehabilitiert
Verbreitung von «Kotz-Brotz»-Rede war nicht illegal

Der Generalstabsoffizier, der den früheren Armeechef bei einem Auftritt heimlich filmte und das Video über Whatsapp verbreitete, wurde von zweiter Instanz freigesprochen.
Publiziert: 18.06.2018 um 17:36 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 02:00 Uhr
Der fühere Armeechef André Blattmann (links), SRF-Moderator Sandro Brotz.
Foto: Keystone/Montage BLICK

In einem heimlich aufgenommenen Video nannte der frühere Armeechef André Blattmann SFR-Moderator Sandro Brotz «Sandro Kotz». Hat der filmende Generalstabsoffizier die Dienstvorschriften verletzt, als er diese Beschimpfung bei einem militärischen Anlass mit seinem Smartphone aufnahm? Hat er sich mit dem Verbreiten des Videos in einer Whatsapp-Gruppe strafbar gemacht?

Das Militär-Appellationsgericht hat den Generalstabsoffizier nach BLICK-Informationen jetzt vollumfänglich freigesprochen. Der Sprecher der Militärjustiz, Mario Camelin, bestätigt entsprechende Informationen auf Anfrage.

«Meine Karriere wäre zu Ende gewesen»

Der betroffene Generalstabsoffizier zeigt sich erleichtert: «Bei einer Verurteilung hätte ich einen Strafregistereintrag bekommen und meine Karriere als Generalstabsoffizier wäre zu Ende gewesen», sagt er gegenüber BLICK.

Endgültig aufatmen kann der Generalstabsoffizier aber nicht: Wie Camelin weiter erklärt, wird der zuständige Auditor den Fall an die letzte Instanz, das Militärkassationsgericht, weiterziehen.

Der Generalstabsoffizier wurde im vergangenen Dezember erstinstanzlich der mehrfachen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften schuldig gesprochen. Das Gericht brummte ihm eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 90 Franken und 900 Franken Busse auf. Das muss der Generalstabsoffizier, der das Urteil weiterzog, nun vorerst nicht bezahlen.

Der Fall sorgte schweizweit für Aufsehen, weil das vom Generalstabsoffizier aufgenommene Video an die Medien gelangte. Der Offizier gesteht die Aufnahme und das Verbreiten über die WhatsApp-Gruppe. Er bestreitet aber, die Datei an die Medien weitergegeben zu haben. (noo/bö)

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