Deshalb hat das Militärgericht 5 den Offizier am Freitag in St. Gallen der mehrfachen Nichtbefolgung von Dienstvorschriften schuldig gesprochen. Er wird mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 90 Franken und 900 Franken Busse bestraft.
Vom Vorwurf der Verletzung des Dienstgeheimnisses ist er hingegen freigesprochen worden. Mario Camelin, Sprecher der Militärjustiz, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur sda entsprechende Informationen von «Tages-Anzeiger» und «Bund».
Die fragliche Aufnahme stammt vom 29. April 2016. Was sich an dem Tag in Brugg AG abgespielt hat, geht aus der Anklageschrift hervor, die der sda vorliegt. André Blattmann, damals Chef der Armee, hatte über 150 Generalstabsoffiziere zu einem Seminar aufgeboten. Dessen Zweck war unter anderem «der direkte Meinungsaustausch der Armeeführung» - etwa zur Weiterentwicklung der Armee.
In einer Rede machte Blattmann seinem Ärger über einen Whistleblower Luft: Jemand hatte der SRF-Sendung «Rundschau» vertrauliche Dokumente zur mittlerweile sistierten Beschaffung des Luftabwehrprojekts Bodluv zugespielt. Den Moderator Sandro Brotz nannte er «Sandro Kotz, äh Brotz».
Der nun verurteilte Generalstabsoffizier nahm das Referat ohne die Einwilligung Blattmanns mit seinem iPhone auf. Dann lud er eine Audiodatei in einen WhatsApp-Chat der Gruppe Giardino, deren Mitglied er ist und die sich zu dieser Zeit gegen die Weiterentwicklung der Armee wehrte.
Sämtliche Empfänger der Datei hatten nicht am Seminar teilgenommen, und wenig später gelangte die Aufnahme auch an die Medien. André Blattmann entschuldigte sich öffentlich, und das Verteidigungsdepartement distanzierte sich von der Wortwahl.
Der Offizier gestand die Aufnahme und das Verbreiten über die WhatsApp-Gruppe. Er sagte aber aus, er habe die Datei nicht an die Medien weitergegeben.
Für den Ankläger bestand jedoch kein Zweifel daran, dass der Bestrafte die Audiodatei auch den Medien zugespielt hat, wie es in der Anklageschrift heisst. Dies sei mit der Absicht geschehen, Blattmann «in der Öffentlichkeit zu verunglimpfen» und die «gewollte breite mediale Empörung» für den Widerstand gegen unliebsame Entwicklungen in der Armee zu nutzen.
Ob der Fall weitergezogen wird, ist noch offen. (SDA)
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