Zur Debatte stehen spezielle Regeln zu Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten sowie Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Sie wolle den Änderungen in der Arbeitswelt Rechnung tragen, schreibt die WAK in einer Mitteilung vom Dienstag.
Wie viele Arbeitnehmende betroffen wären, ist umstritten: Nach Einschätzung der Befürworter wären es zwischen 13 und 19 Prozent, nach Einschätzung der Gegner bis zu 40 Prozent.
Betroffen wären in beiden Varianten Arbeitnehmende mit einer Vorgesetztenfunktion sowie Fachpersonen, die über wesentliche Entscheidbefugnisse in ihrem Fachgebiet verfügen. Die WAK hält fest, sie wolle diesen mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Arbeits- und Ruhezeit geben.
Die beiden Entwürfe gehen auf parlamentarische Initiativen von Konrad Graber (CVP/LU) und Karin Keller-Sutter (FDP/SG) zurück. Beim Modell «Graber» kann der Arbeitgeber ein Jahresarbeitszeitmodell einführen. Damit fällt die gesetzlich festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit weg, und es darf unter dem Jahr Schwankungen bei der wöchentlichen Arbeitszeit geben.
Im Jahresdurchschnitt dürften jedoch höchstens 45 Stunden pro Woche gearbeitet werden, und per Ende Jahr dürften maximal 170 Mehrstunden resultieren. Diese wären mit einem Zuschlag von 25 Prozent auszuzahlen oder im Folgejahr zu kompensieren. Gelockert würden nach diesem Modell auch die Bestimmungen zur Ruhezeit und zu nach eigenem Ermessen geleisteten Sonntagsarbeit.
Heute beträgt die Höchstarbeitszeit je nach Branche 45 oder 50 Stunden. Für bestimmte Betriebe und Arbeitnehmende kann sie zeitweise um höchstens vier Stunden verlängert werden. Die Ruhezeit kann heute einmal in der Woche von elf auf acht Stunden herabgesetzt werden, sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von zwei Wochen eingehalten wird.
Der Entwurf «Keller-Sutter» sieht vor, dass der Arbeitgeber für die gleichen beiden Arbeitnehmerkategorien und unter den gleichen Voraussetzungen auf die Erfassung der Arbeits- und Ruhezeit verzichten kann.
Damit würde eine Lockerung erweitert, die 2016 in Kraft getreten ist. Gemäss dieser entfällt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitnehmende, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind, der dies vorsieht, sofern sie mehr als 120'000 Franken pro Jahr verdienen.
Eine Lockerung gab es auch für weniger gut verdienende Angestellte: Wer seine Arbeitszeiten zu mindestens 25 Prozent selber bestimmen kann, muss nur noch die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren - und nicht mehr Arbeitsbeginn und -ende. Darüber war lange diskutiert worden, bis sich Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen konnten.
Die Kommission hat den beiden Modellen mit 8 zu 3 beziehungsweise 7 zu 3 Stimmen bei je 1 Enthaltung zugestimmt. Die Minderheit erachtet die vorgeschlagenen Änderungen als unnötig. In ihren Augen ist das geltende Recht bereits flexibel genug.
Die Änderungen würden das Arbeitsgesetz deutlich schwächen und sich auf sehr viele Arbeitnehmende auswirken, argumentieren die Gegnerinnen und Gegner. Die vorgesehenen Massnahmen könnten die Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmenden beeinträchtigen.
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