Arbeit
Private Pöstler erhalten Gesamtarbeitsvertrag

Die privaten Pöstler erhalten kommendes Jahr erstmals einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Darin werden Eckwerte zu Mindestlöhnen, Arbeitszeiten und Ferien geregelt. In einem nächsten Schritt soll der Bundesrat den GAV für allgemeinverbindlich erklären.
Publiziert: 30.11.2015 um 12:40 Uhr
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Aktualisiert: 13.10.2018 um 02:44 Uhr

Der GAV für die Briefträger und Paketpöstler von privaten Postdienstleistern trete auf den 1. Juli 2016 in Kraft, teilten die Gewerkschaften Syndicom und Transfair sowie der Arbeitgeberverband Kep&Mail am Montag gemeinsam mit. Rund 3000 Angestellte werden dem GAV unterstellt.

Dem Verband sind Unternehmen wie Quickmail oder die Schweizer Ableger von internationalen Konzernen wie DHL, DPD, FedEx und TNT angeschlossen. Der GAV sei am vergangenen Donnerstag unterzeichnet worden, sagte der Sektionsleiter Logistik von Syndicom, Daniel Münger, auf Anfrage. Begonnen hatten die Verhandlungen gemäss Mitteilung im Oktober 2012.

Details wie zum Beispiel die Höhe des Mindestlohns wurden in der Mitteilung nicht genannt. Münger sagte, es sei Stillschweigen vereinbart worden. Die Arbeitgeber wollten ihre Mitarbeiter vorgängig detailliert informieren, bevor sie an die Öffentlichkeit gingen.

Drei Jahre hatten sich die Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern hingezogen. Nachdem die Sozialpartner sich nun geeinigt haben, wollen sie den GAV auf eine höhere Ebene heben und diesen für allgemeinverbindlich erklären lassen.

Ziel sei, dass er einmal «sowohl für die privaten Postdienstleister, wie auch für die Schweizerische Post und ihre Töchterfirmen Gültigkeit» haben werde. Gemäss Münger von Syndicom schliesst der Begriff private Postdienstleister zum Beispiel auch Anbieter für die Verteilung unadressierter Werbesendungen und weitere Kurierdienste wie etwa Velokuriere ein.

Die Gesellschaften der Schweizer Post und die Gewerkschaften Syndicom und Transfair haben erst im März dieses Jahres einen neuen Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen. Dieser GAV tritt bereits Anfang kommendes Jahr in Kraft wird bis Ende 2018 gültig sein.

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