Die Arbeitnehmenden der grafischen Industrie bestehend aus den Gewerkschaften syndicom und Syna haben dem Ergebnis der Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag zugestimmt, wie die Gewerkschaften am Samstag mitteilten.
Sie seien mit der Einigung zufrieden. Eine Senkung des Zuschlags für Nachtarbeit wurde verhindert und die Mindestlöhne für das gelernte und ungelernte Personal blieben unverändert im neuen GAV enthalten. Als Normalarbeitszeit gelte weiterhin die 40-Stunden-Woche.
Neu kann ab 2016 die 42-Stunden-Woche sowohl in Akzidenz- als auch Zeitungsdruckereien eingeführt werden. Letzteren war dies bis anhin nicht erlaubt. Diese Arbeitszeiterhöhung erfordert eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Geschäftsleitung und der Personalkommission oder den betroffenen Mitarbeitenden. Im neuen GAV sind Zulagen für Mahlzeiten und Pausen nicht mehr enthalten, dafür gelten Pausen bei Mehrschicht- und Nachtarbeit immer als Arbeitszeit.
Syna und syndicom werten diese Zugeständnisse als Erfolg. Im Gegenzug habe auf die Forderung für eine Frühpensionierung verzichtet werden müssen, teilten die Gewerkschaften mit.
Auch der Arbeitgeberverband der Druckindustrie Viscom ist mit dem Ergebnis der Verhandlungen zufrieden. Der neue GAV verursache bei den Arbeitgebern keine zusätzlichen Kosten, womit ein wichtiges Verhandlungsziel erreicht wurde, schrieb Viscom in einer Mitteilung. Die Arbeitgeberseite hat dem Vertrag bereits Ende November zugestimmt. Der neue GAV tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und bleibt während mindestens 3 Jahren gültig.
Viscom hatte im April den GAV für die grafische Industrie per Ende 2015 gekündigt und eine Erhöhung der Normalarbeitszeit von 40 auf 44 Stunden sowie eine Senkung der Nachtzuschläge gefordert. Auch Krankentaggelder hätten gekürzt werden sollen. Die Gewerkschaften syndicom und Syna lehnten dieses Begehren ab. Sie warfen Viscom eine «Demontage des GAV» vor. Es brauchte diverse Verhandlungen zwischen den beiden Parteien, bis eine Einigung gefunden werden konnte.
Weiter beruhigen soll die Lage nach der definitiven Unterzeichnung nun eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des neuen GAV. Ein Gesuch ans Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wurde 2013 vertraglich beschlossen, bis jetzt wurde aber noch keines gestellt. Gemäss der Gewerkschaften soll jetzt so rasch wie möglich ein Gesuch eingereicht werden.
Die Viscom hat die Allgemeinverbindlichkeitserklärung an eine inhaltliche Entschlackung des GAV gebunden. Gemäss der Arbeitgeberseite konnte der Geltungsbereich der AVE auf die Druckindustrie beschränkt werden. Verpackungsdruck und Siebdruck sowie Betriebe mit weniger als drei Mitarbeitenden würden nicht unter die AVE fallen.