Die Einigung basiere auf dem Verordnungsentwurf, den der Bundesrat im Februar präsentiert hatte, teilten der Schweizerische Bankpersonalverband, der Kaufmännische Verband und der Arbeitgeberverband der Banken der Schweiz am Freitag mit. Die Anpassung im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) trete nach der Verabschiedung der Verordnung durch den Bundesrat in Kraft.
Demnach soll künftig bei Angestellten in der Bankbranche mit einem fixen Jahreseinkommen ab 120'000 Franken und mit grosser Zeitautonomie ganz auf das Ein- und Ausstempeln verzichtet werden können.
Der Kompromiss regelt auch die erleichterte Arbeitszeiterfassung für Angestellte unterhalb dieser Lohngrenze, die einen wesentlichen Teil ihrer Arbeit selber planen. Diese sind verpflichtet ihre tägliche und wöchentliche Arbeitszeit zu notieren.
Rund 50 Banken haben sich dem GAV «Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten» angeschlossen. Wie viele der insgesamt rund 70'000 Mitarbeitenden von der Vereinbarung betroffen sind, konnte der Bankpersonalverband nicht sagen.
In der Schweiz ist die Pflicht der Arbeitszeiterfassung seit Jahren ein umstrittenes Thema. Wegen der sich wandelnden Arbeitswelt arbeiten immer mehr Menschen zeitlich und örtlich flexibel. Die gesetzliche Vorschrift zur detaillierten Arbeitszeiterfassung und Realität des Arbeitsalltags klaffen immer weiter auseinander.
Diesem Umstand will der Bundesrat mit einer Verordnung im Arbeitsgesetz Rechnung tragen. Laut früheren Angaben des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hatten die Sozialpartner, das SECO und das Parlament seit 2009 nach Anpassungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeiterfassung gesucht. Im Februar präsentierte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann dann den von ihm vermittelten Kompromiss.