Der Zürcher Rechtsanwalt Titus Bosshard (37) vertrat Hassan Kiko im Dezember 2015 vor dem Bezirksgericht. Er ist sein Pflichtverteidiger.
«Kiko war eine angenehme Person», sagt Bosshard. «Eigentlich ein erfolgreiches Beispiel einer Integration: Er sprach gut Deutsch – dafür, dass er erst seit wenigen Jahren in der Schweiz ist, und er arbeitete hier als Coiffeur.»
Zuletzt hatte Bosshard nach dem Urteil des Bezirksgerichts Ende 2015 mit Kiko Kontakt. Dann seien sie in Berufung gegangen. Dass der Syrer jetzt aus der Haft getürmt ist, bedeute für ihn direkt noch nicht so viel.
«Ich beurteile das Berufungsverfahren nicht als aussichtslos.»
«Ich muss jetzt abwarten und gehe davon aus, dass das Berufungsverfahren allenfalls auch in seiner Abwesenheit verhandelt wird.» Zu seinen früheren Taten will der Anwalt nicht Stellung nehmen. Betonen möchte Bosshard vor allem eines: «Mein Mandant ist nicht rechtskräftig verurteilt. Ich beurteile das Berufungsverfahren nicht als aussichtslos.»
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