Fast zwei Monate dauerte die Liebesflucht von Gefängniswärterin Angela Magdici (32) und Häftling Hassan Kiko (27). Seit Karfreitag sassen die beiden im Gefängnis von Bergamo (I).
In getrennten Zellen. Doch Kontakt hatten sie weiterhin. «Sie riefen sich von Zellenfenster zu Zellenfenster über den Hof Zärtlichkeiten zu», sagt ihr Anwalt Mario Campagna zu BLICK.
«Das ist eine grosse Liebesgeschichte»
Zudem durften sich Angela und Hassan Briefe schreiben. Vermutlich leidenschaftliche Liebesbriefe, denn der Anwalt sagt: «Das ist eine grosse Liebesgeschichte, davon bin ich überzeugt.»
Seit gestern trennen die beiden aber rund 300 Kilometer. Italien lieferte Angela gestern in die Schweiz aus (BLICK berichtete). Nach einer Nacht im Tessiner Knast wurde sie heute nach Zürich ausgeliefert.
Geständnis
Die Ex-Gefängnisaufseherin wurde bereits befragt. Angela gab zu, Hassan zur Flucht verholfen zu haben. Dies teilt die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis heute mit. Sie habe Untersuchungshaft beantragt. Sollte das Zwangsmassnahmengericht den Antrag bewilligen, werde die Wärterin in ein ausserkantonales Gefängnis versetzt, heisst es weiter.
Hassan hingegen muss in Bergamo bleiben, weil noch nicht alle Formalitäten geklärt sind. «Er ist wütend. Er wollte so gerne mit ‹seiner Frau›, wie er Angela nennt, zusammen in die Schweiz gebracht werden.»
Laut Anwalt Campagna ging alles ganz schnell. Am Mittwochabend wurde er ins Gefängnis zitiert, um sich von Angela zu verabschieden. «Sie war sichtlich gerührt. Wir waren Freunde geworden. Sie hatte ja sonst niemanden, der sich um sie kümmerte», erzählt er.
Angela sieht Dummheit ein
Mittlerweile bereue Angela die Tat auch. «Sie hat im Gefängnis eingesehen, dass sie viel besser daran getan hätte, auf ihren Hassan zu warten, statt ihm zum Ausbruch zu verhelfen.»
Jetzt muss sie vielleicht selber eine Weile ins Gefängnis. Ihr drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe wegen Entweichenlassens eines Gefangenen und Amtsmissbrauchs.
Bis Hassan aber frei ist dauert es Jahre. Einerseits muss er 3½ Jahre wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung absitzen, zu der er im Juni 2014 im Thurgau verurteilt wurde.
Andererseits ist noch ein weiters Verfahren wegen Vergewaltigung hängig. In erster Instanz wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hat das Urteil aber weitergezogen.
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