Die Schweiz hat 2014 so viele Ersuchen zur Überstellung von Asylsuchenden an andere europäische Staaten gestellt wie noch nie. Nämlich 14'900. Gleichzeitig ist jedoch die Bereitschaft der ersuchten Staaten, die Betroffenen auch tatsächlich zu übernehmen, noch nie so tief gewesen.
Wie die «NZZ am Sonntag» unter Berufung auf einen Bericht des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement berichtet, kam es aus diesem Grund letztes Jahr nur zu 2638 tatsächlich vollzogenen Überstellungen gemäss dem sogenannten Dublin-Abkommen. Dieses sieht vor, dass das europäische Land für einen Asylsuchenden zuständig ist, in dem dieser seinen ersten Antrag gestellt hat.
In anderen Worten bedeutet das: Im letzten Jahr war nur eine von fünf Rückführungsversuchen erfolgreich, vier dagegen scheiterten.
Der Hauptgrund für diese Entwicklung liegt in Italien. Dort landeten 2014 rund 170'000 Flüchtlinge aus Nordafrika. Viele von ihnen reisten weiter in die Schweiz und in andere europäische Staaten, ohne dass ihnen von den italienischen Behörden die Fingerabdrücke genommen worden wären.
Diese Erfassung der Asylsuchenden ist gemäss Dublin-Verordnung obligatorisch und gilt als sicherster Nachweis dafür, dass ein Asylsuchender als erstes in das entsprechende Land eingereist ist und in dieses abgeschoben werden kann.
Gemäss eigenen Angaben sah sich Italien aufgrund der hohen Zahl der Anlandungen ausser Stande, alle Migranten mit Fingerabdrücken zu erfassen. «Seit dem Frühjahr 2014 wurden deshalb Ersuchen um Übernahme von vor allem eritreische und syrische Migranten, die mutmasslich aus Italien in die Schweiz eingereist sind, durch Italien zum grossen Teil abgelehnt», heisst es dazu im Bericht des EJPD.