Diese Praxis gilt neu auch für Studenten, die bereits in einem anderen Kanton ein Lehrerpatent erworben haben.
Grund für die Anti-Pädo-Offensive ist ein Vorfall von Januar 2014. Ein Lehrerpraktikant filmte in einer Umkleidekabine heimlich Schülerinnen. Wie sich rasch zeigte, war der damals 40-jährige Mann ein Mehrfachtäter. Die Staatsanwaltschaft will ihn fürs Delikt drei Jahre in den Knast schicken.
Die Pädagogische Hochschule Zürich, an welcher der Mann zur Tatzeit in Ausbildung war, zieht Konsequenzen. Neu müssen dort alle Studierenden - auch solche mit Lehrerpatent aus einem anderen Kanton - einen Strafregisterauszug vorweisen, wie Rektor Walter Bircher gegenüber dem «Regionaljournal Zürich/Schaffhausen» ausführt.
Der mutmassliche Täter verfügte über ein Lehrerpatent aus einem anderen Kanton. Er wurde deshalb gar nicht erst überprüft. (rsn)