Seit Februar müssen im Ausland erlangte Abschlüsse in der Schweiz anerkannt sein. Grund dafür ist das 2020 in Kraft getretene Gesundheitsberufegesetz. Darin wurden für die Osteopathie einheitliche Anforderungen für die Ausbildung und die Berufsausübung formuliert. Viele in der Schweiz tätige Osteopathen absolvierten ihre Ausbildung jedoch im Ausland.
Die Übergangsfrist des Gesetzes lief Ende Januar ab. Die Beschwerdeführerin ist eine von geschätzt 800 und 1000 Personen, die sich in der Deutschschweiz dem Anerkennungs-Prozedere unterziehen müssen.
Wie aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht, hätte das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) auf das Gesuch eintreten müssen. Das SRK ist zuständig für die Prüfung ausländischer Abschlüsse.