Andreas Stettbacher übertrieb es mit den Spesen
Armeearzt lud zum Essen für 15'000 Franken

Der Armeearzt Andreas Stettbacher soll mit Spesen locker umgegangen sein und zu einem Weihnachtsessen eingeladen haben – für 15'000 Franken.
Publiziert: 10.02.2017 um 01:48 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 19:22 Uhr
Oberfeldarzt Andreas Stettbacher ist freigestellt.
Foto: VBS

Seit mehr als zwei Monaten steht der Oberfeldarzt Andreas Stettbacher am Pranger, weil er mit Spesen einen «zu lockeren Umgang» pflegte. Doch damit nicht genug: Der Armeearzt soll zu einem Weihnachtsessen eingeladen haben – für 15'000 Franken. Das berichtet der Tagesanzeiger.

Am 9. Dezember teilte das Vertei­digungsdepartement (VBS) mit, dass Stettbacher freigestellt wurde. Der Verdacht: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen und gegen Amts- und Berufspflichten. Eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft folgte.

500 Franken pro Person

Der damalige Armeechef André Blattmann legte dem Verteidigungsminister Guy Parmelin ein Dossier zu Stettbacher vor. Inhalt: eine mehrseitige Liste mit Spesenpositionen und Ausgaben des Oberfeldarztes.

In der Liste wird ein Weihnachtsessen aufgeführt. Stettbacher lud zirka 30 Mitarbeiter ein. Das Essen soll pro Person 500 Franken gekostet haben. Das ergibt 15'000 Franken für das Weihnachtsfest. Eine Umfrage bei verschiedenen Ämtern ergab, dass die Kosten pro Person für ein Weihnachtsessen meist zwischen 70 und 100 Franken liegen, so der Tagesanzeiger weiter.

Bisher kein Verfahren eröffnet

Verbieten die Spesenbestimmungen des Vertei­digungsdepartements diese hohen Ausgaben? Hat sich Stettbacher über interne Regeln hinweggesetzt? Das ist unklar.

Die Vorwürfe gegen Stettbacher scheinen wenig haltbar, denn ­weder die Bundesanwaltschaft noch die Militärjustiz haben bis dato ein Verfahren gegen den 54-jährigen Chirurgen und Familienvater Andreas Stettbacher ­eröffnet.

Disziplinaruntersuchungen müssen spätestens ein Jahr nach Bekanntwerden der Vorwürfe vollendet sein. Ist dies nicht der Fall, verjähren allfällige Verletzungen der Arbeitspflichten. Diese Bestimmung diene dem Schutz der Mitarbeiter, erklärt Verwaltungsrechtsprofessor Felix Uhlmann dem Tagesanzeiger: «Vorwürfe sollen nicht ewig im Raum stehen bleiben.»

Der SonntagsBlick berichtete schon im Dezember darüber, dass Stettbacher sein lascher Umgang mit den Steuern zum Verhängnis geworden sein könnte. (fra/stj)

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