Andreas S.* (27) soll vor gut sechs Jahren an einem Festival in Wohlen AG eine 17-Jährige zum Oralsex gezwungen haben. Seine DNA fand sich am zurückgelassenen Messer und am Opfer. Letzte Woche wurde S. verhaftet – und wieder freigelassen. Wurde für ihn beim Haftgericht kein Antrag auf U-Haft gestellt? «Nein», sagt Fiona Strebel von der Staatsanwaltschaft. Es bestehe weder Kollusions-, Flucht- noch Wiederholungsgefahr.
Alle Beweise erhoben
Nur: Andreas S. ist wegen anderer Delikte vorbestraft, bestreitet die Tat und könnte wieder zuschlagen. Reicht dies nicht für U-Haft? «Nein, er ist nicht einschlägig vorbestraft», so Strebel. Ein Aussageverhalten könne zwar im Zusammenhang mit der Kollusionsgefahr ein Haftgrund sein. «Im vorliegenden Fall sind jedoch schon alle Beweise erhoben worden.»
Und die Wiederholungsgefahr? «Diesen Haftgrund legt das Gericht sehr restriktiv aus», sagt Strebel. «Da die Tat aber bereits fast sechs Jahre zurückliegt, kann nicht von akuter Wiederholungsgefahr gesprochen werden.» Auflagen hat Andreas S. nicht.
*Name der Red. bekannt