Andreas S. soll junge Frau an Festival zu Oralsex gezwungen haben
Warum ist er auf freiem Fuss?

Er soll eine 17-Jährige an einem Festival zu Oralsex gezwungen haben. Später hat er weitere Delikte begangen. Trotzdem: Andreas S.* (27) ist auf freiem Fuss. Warum? BLICK hat bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt.
Publiziert: 16.02.2017 um 20:19 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 23:58 Uhr
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Andreas S. (27) soll eine 17-Jährige mit einem Messer zu Oralsex gezwungen haben, dies beweist seine DNA am Messer und am Opfer. Doch er läuft frei herum.
Foto: Ralph Donghi
Ralph Donghi

Andreas S.* (27) soll vor gut sechs Jahren an einem Festival in Wohlen AG eine 17-Jährige zum Oralsex gezwungen haben. Seine DNA fand sich am zurückgelassenen Messer und am Opfer. Letzte Woche wurde S. verhaftet – und wieder freigelassen. Wurde für ihn beim Haftgericht kein Antrag auf U-Haft gestellt? «Nein», sagt Fiona Strebel von der Staatsanwaltschaft. Es bestehe weder Kollusions-, Flucht- noch Wiederholungsgefahr.

Alle Beweise erhoben

Nur: Andreas S. ist wegen anderer Delikte vorbestraft, bestreitet die Tat und könnte wieder zuschlagen. Reicht dies nicht für U-Haft? «Nein, er ist nicht einschlägig vorbestraft», so Strebel. Ein Aussageverhalten könne zwar im Zusammenhang mit der Kollusionsgefahr ein Haftgrund sein. «Im vorliegenden Fall sind jedoch schon alle Beweise erhoben worden.»

Und die Wiederholungsgefahr? «Diesen Haftgrund legt das Gericht sehr restriktiv aus», sagt Strebel. «Da die Tat aber bereits fast sechs Jahre zurückliegt, kann nicht von akuter Wiederholungsgefahr gesprochen werden.» Auflagen hat Andreas S. nicht.

*Name der Red. bekannt

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