Es ist eine junge Liebe – die einem gehörigen Stresstest ausgesetzt wird: Eine damals 16-Jährige aus dem Baselbiet schickt ihrem Freund, damals 20 Jahre alt, eindeutige Bilder und Videos von sich. Doch Minderjährige machen sich strafbar, wenn sie von sich selbst kinderpornografisches Material herstellen und verschicken.
Allerdings: Zwei 16-Jährige dürften sich solche Bilder schicken – eine 16-Jährige einem 20-Jährigen aber eigentlich nicht.
Ihr Freund besass aber nicht nur die Nacktfotos seiner Freundin – sondern auch Bilder, auf denen zum Teil kleine Kinder eindeutig sexuell missbraucht werden. Deshalb ermittelte die Polizei gegen ihn und deshalb landete er vor Gericht, wie nun die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Mann kassierte acht Monate bedingt
So musste die 16-Jährige zur Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft antraben. Allerdings wurde das Verfahren gegen sie von der Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft eingestellt. Ihr Freund wurde vom Gericht auch nicht für die Bilder seiner Freundin verurteilt, wohl aber für das eindeutig kinderpornografische Material.
Der Gerichtspräsident sagte laut «Aargauer Zeitung», es sei nicht logisch, dass eine 16-Jährige aus dem Schutzalter ist und somit auch mit einem 20-Jährigen Geschlechtsverkehr haben darf, diesem aber keine Nacktbilder von sich schicken dürfen soll.
Der junge Mann kassierte acht Monate bedingt und eine Busse von 2000 Franken. Allerdings wird ihm für den Rest seines Lebens jede Tätigkeit verboten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen beinhaltet. Mit seiner vier Jahre jüngeren Freundin ist er übrigens immer noch zusammen. (neo)