Freispruch für Martin Bäumle: Das Zürcher Obergericht kam zum Schluss, dass er das Amtsgeheimnis nicht verletzt hat. (Archiv)
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Im November 2011 hatte Bäumle einem Journalisten eine Kopie eines Betreibungsregisterauszuges überlassen, den er gemäss Anklage in seiner Funktion als Dübendorfer Stadtrat erhalten hatte.
Aus diesem Auszug ging hervor, dass gegen ein Unternehmen, das einen umstrittenen Gestaltungsplan eingereicht hatte, mehrere Betreibungen in Millionenhöhe vorlagen. Dies wurde in der Regionalzeitung publik. Wenige Tage darauf lehnten die Dübendorfer Stimmberechtigten den Gestaltungsplan an der Urne ab.
Das Bezirksgericht Uster hatte Bäumle vor einem Jahr wegen Amtsgeheimnisverletzung schuldig gesprochen und mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 150 Franken bestraft. Das Obergericht kam nun zu einem anderen Schluss.